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Baden-WürttembergUrteil wegen Drähten auf Radstrecke - Keine Tötungsabsicht

28.07.2026, 12:52 Uhr
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Dass ein Jäger bei Heilbronn Drähte über eine Mountainbike-Strecke gespannt hat, ist unstrittig. Aber ist das ein versuchter Mord? Was das Landgericht dazu geurteilt hat.

Heilbronn (dpa/lsw) - Es ist ein Konflikt, den es vielerorts gibt: Waldbesitzer und Jäger stören sich an Mountainbikern, die auf engen Pfaden durch ihre Wälder fahren. Für die Sportler sind diese Pfade besonders attraktiv. In der Nähe von Heilbronn ist ein solcher Streit so weit eskaliert, dass er mit einer Mordanklage vor dem Landgericht endete.

Die Staatsanwaltschaft warf einem Jagdpächter versuchten Mord vor, weil der in mehreren Fällen Drähte über den "Dachstrail", eine bei Mountainbikern beliebte illegale Strecke zwischen Eberstadt und Grantschen im Landkreis Heilbronn gespannt hatte.

Das Landgericht verurteilte den 61-Jährigen unter anderem wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten. Das Gericht setzte die Strafe zur Bewährung aus, sodass der Mann nicht ins Gefängnis muss, wenn er sich an die Auflagen des Gerichts hält. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Staatsanwaltschaft sah Mordmerkmal erfüllt

Die Anklage ging davon aus, dass der Mann zwischen Juni und August 2024 mehrfach Drahtseile über den "Dachstrail" spannte. Die ersten Drähte rissen beim Durchfahren - ohne dass jemand verletzt wurde. Dann spannte der Mann einen stabileren Draht, der kaum zu sehen gewesen sein soll. Ein Mountainbiker bemerkte die Falle rechtzeitig und bremste noch. Aus Sicht der Staatsanwaltschaft war mit dem weiteren Versuch das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt.

Dem Vorwurf des versuchten Mordes folgte das Gericht nicht: Die Feststellungen in der Hauptverhandlung ließen einen Tötungsvorsatz nicht erkennen, sagte der Vorsitzende Richter bei der Urteilsbegründung. So habe der Mann etwa den dickeren Draht nicht auf einem abschüssigen Teil des Trails installiert. Das spreche gegen einen Tötungsvorsatz. Zudem sei bei dem Mann kein blinder Hass gegenüber Mountainbikern zu erkennen gewesen.

Er habe aber sehr bewusst in Kauf genommen, dass wegen seines Handelns Radfahrer verletzt werden könnten, so der Vorsitzende Richter. Zulasten des Angeklagten spreche außerdem, dass er Selbstjustiz geübt habe. "Das kann so nicht hingenommen werden."

Der 61-Jährige hatte sich zum Prozessauftakt reumütig gezeigt und die Taten gestanden. Ihm sei es lediglich um eine Abschreckung und um ein Signal gegangen, gab er in einer Erklärung an, die seine Verteidigerin verlas. Über Jahre habe er sich bemüht, die Nutzung auf legale Weise zu unterbinden. "Leider kam von den Bikern auf all meine Bemühungen hin keine Reaktion", hieß es in dem Statement weiter. Im Gegenteil: Der Trail sei immer intensiver genutzt worden. Dennoch sei es "eine absolut falsche Entscheidung gewesen", die Drähte zu spannen.

Die Staatsanwältin hatte in ihrem Plädoyer betont, dass sie weiter von einem versuchten Mord ausgehe. Der Mann habe gewollt, dass die Radfahrer stürzten und habe auch deren Tod in Kauf genommen. Weil diese mit den Drähten nicht hätten rechnen können, habe er auch deren Arglosigkeit ausgenutzt, das erfülle das Mordmerkmal der Heimtücke. Sie hatte eine Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten gefordert. Die Staatsanwältin kündigte an, Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen zu wollen.

Die Verteidigerin des Mannes hatte dagegen betont, ihr Mandat habe über Jahre versucht, die Radfahrer anzusprechen und habe auch Hilfe bei den Behörden gesucht. Er habe nicht grundsätzlich etwas gegen die Biker gehabt, sondern nur gewollt, dass sie nicht durch das Schutz- und Brutgebiet fahren. Zudem sei von den Drähten keine konkrete Gefahr ausgegangen. Das hatten laut Gericht auch zwei Sachverständige ausgesagt.

Waldgesetz sieht strenge Regeln für Radler vor

Eng verbunden mit dem Konflikt und vielen weiteren Streitfällen rund um das Mountainbiken ist ein seit Jahren geltendes und umstrittenes Gesetz. Baden-Württemberg ist das einzige Bundesland, das Radfahren im Wald auf Wegen unter zwei Metern Breite verbietet - verankert ist dies seit 1995 im Landeswaldgesetz. Auch die aktuelle Landesregierung will an der sogenannten Zwei-Meter-Regel nicht rütteln.

Enge Pfade, sogenannte Singletrails, sind damit bis auf wenige Ausnahmen tabu. Für Mountainbiker, die genau solche Wege suchen, ist das ein Graus. Viele fahren auf illegalen Strecken wie dem Dachstrail. Für Waldbesitzer und Jagdpächter bedeutet das: fremde Menschen auf ihrem Grund, die Wild aufschrecken, Schutzgebiete queren und andere Waldnutzer gefährden. Der Konflikt schwelt seit Jahren.

Bekannt wurde zuletzt unter anderem ein Fall aus Eberbach: Dort legten Unbekannte im vergangenen Jahr große Steine auf einer Mountainbike-Strecke ab - ein Biker bremste noch rechtzeitig. In Schriesheim (beides Rhein-Neckar-Kreis) spannten Unbekannte ein Drahtseil auf Kniehöhe über einen Waldweg. Und in Crailsheim (Kreis Schwäbisch Hall) schlug ein Unbekannter Nägel in Baumwurzeln entlang des Wolfschluchttrails.

Quelle: dpa

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