BayernBayern schafft Pflicht für beglaubigte Kopien ab

Seit Jahren müht sich die Staatsregierung um weniger Bürokratie. Das hat immer wieder für Konflikte gesorgt. Die neuste Novelle hat einige Neuerungen parat, nicht jede dürfte nur Zustimmung erfahren.
München (dpa/lby) - In Bayern müssen für Anträge bei Behörden künftig weder beglaubigte Kopien noch - sofern verlangt - eine Geburtsurkunde vorgelegt werden. In Zukunft reichten für alle im Landesrecht verankerten Bestimmungen einfache Kopien, sagte Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des bayerischen Kabinetts in München. Anstelle der Geburtsurkunde genüge der Personalausweis. "Ich glaube, jeder kann sich vorstellen, was das für eine Vereinfachung ist."
Verankert wird die Entbürokratisierung im fünften Modernisierungsgesetz, welches das Kabinett zuvor beschlossen hat. Bis das neue Gesetz gilt, muss aber nach einer Anhörung der Verbände auch noch das Parlament zustimmen.
Herrmann schwärmt von Gesetz: "Das ist Rechtsgeschichte"
Laut Herrmann schreibe der Freistaat mit dem Gesetz Rechtsgeschichte, da es auch vorsieht, dass behördliche Ermessensentscheidungen künftig auch von einer Künstlichen Intelligenz getroffen werden können. "Das ist Rechtsgeschichte, weil es das bisher noch nicht gab", sagte er.
Bisher werden Ermessensentscheidungen, also Fälle, in denen eine Behörde aufgrund der Gesetzeslage verschiedene Handlungsmöglichkeiten hat, immer von einem Beamten oder einer Beamtin durchgeführt. Dabei werden die Aspekte abgewogen und dann eine subjektive Entscheidung getroffen.
Herrmann betonte, dass durch den Einsatz von KI über Verwaltungsakte in bestimmten Bereichen "effizienter, schneller und konsistenter" entschieden werden könne. Als Beispiele nannte er einfache Baugenehmigungen, Zulassungen von Veranstaltungen oder auch Autozulassungen.
Neue Sicherungsbescheide haben Konfliktpotenzial
Dagegen könnte eine weitere Neuerung in dem Gesetz etwa bei Tierschützern auf Kritik stoßen, da es deutliche Erleichterungen für Investoren in Genehmigungsverfahren vorsieht. Sobald etwa für ein Bauprojekt alle Unterlagen eingereicht sind, kann dieser einen Sicherungsbescheid beantragen, welcher sicherstellt, dass spätere Veränderungen nicht mehr zu seinem Nachteil führen. Als Beispiel nannte Herrmann Fälle, in denen "der Luchs ums Eck kommt oder die Fledermaus", was dazu führe, dass der Behörde neue Gutachten vorgelegt werden müssten.