BayernCSU will sechsmonatige Speicherpflicht für IP-Adressen

Nach den CSU-Bundestagsabgeordneten gehen nun die Landtagsabgeordneten in Klausur. Ein Thema: die innere Sicherheit. Für den Kampf gegen Kriminelle im Netz hat die CSU weitgehende Forderungen.
Bad Staffelstein (dpa/lby) - Im Kampf gegen die stetig zunehmende Kriminalität im Netz fordert die Landtags-CSU eine sechsmonatige Speicherpflicht für IP-Adressen - und erntet dafür Zustimmung des Bundeskriminalamts (BKA). Damit geht die CSU über Pläne der Bundesregierung hinaus, die Internetanbieter zu einer dreimonatigen Speicherung verpflichten will. Man wolle "deutlich mehr", sagte CSU-Landtagsfraktionschef Klaus Holetschek zum Auftakt einer dreitägigen Winterklausur der Landtags-CSU im oberfränkischen Kloster Banz. "Wir müssen jetzt alles dafür tun, dass wir auch dieser modernen Kriminalität etwas entgegenhalten können." Dabei dürfe man nicht stehenbleiben.
"Wichtig ist, dass nachvollziehbar ist, wer eine Straftat begangen hat", sagte BKA-Präsident Holger Münch. "Da ist erst einmal elementar wichtig, die IP-Adressenspeicherung zu haben." Mindestens über einen Zeitraum von drei Monaten müsse man nachvollziehen können, von welchem Endgerät aus eine Straftat begangen worden sei. Sechs Monate, wie die CSU-Landtagsfraktion dies nun fordere, "wären uns natürlich noch lieber", fügte Münch hinzu.
CSU: Auch verschlüsselte Messenger-Kommunikation auswerten
In einer Resolution, die auf der CSU-Klausur beschlossen werden soll, heißt es: "Die Ermittlungsfähigkeit bei Online-Delikten hängt oftmals von Verkehrsdaten ab, zu denen auch IP-Adressen und Portnummern gehören." Und weiter: "Um digitale Spuren effektiv nutzbar zu machen, brauchen wir schnell eine grundrechts- und europarechtskonforme Lösung, die am besten eine sechsmonatige Speicherfrist dieser Verkehrsdaten ermöglichen sollte."
Zudem will die Landtags-CSU in schwerwiegenden Fällen auch verschlüsselte Chats in Messenger-Diensten - wie Whatsapp oder Signal - auswerten. "Wir müssen digitale Ermittlungsblindstellen dringend schließen", heißt es in dem Papier. "Strafverfolgungsbehörden brauchen klare gesetzliche Regelungen, um in schwerwiegenden Fällen – wie etwa Terrorismus, organisierter Kriminalität oder Kindesmissbrauch – unter strengen rechtsstaatlichen Voraussetzungen auch verschlüsselte Messenger-Kommunikation auswerten zu können." Dabei setze man "auf punktgenaue, streng anlassbezogene Ermittlungsbefugnisse, die schwere Straftaten effektiv bekämpfen, ohne in die private Kommunikation unbescholtener Bürgerinnen und Bürger einzugreifen", betont die CSU.
BKA-Chef: Würden gerne das dürfen, was wir können
Münch warnte, Kriminalität werde immer internationaler und digitaler. Er forderte deshalb auch eine bessere länderübergreifende Zusammenarbeit - und hier insbesondere mehr Möglichkeiten, polizeiliche Daten länderübergreifend nutzen zu können. "Wir würden gerne das dürfen, was wir können", sagte er. "Wir reden heutzutage über datengetriebene Polizeiarbeit, national wie international, und das muss jeder Polizei zur Verfügung stehen."