BayernMesserangreifer war in psychiatrischer Behandlung

Nach einem Messerangriff am Würzburger Hauptbahnhof kommen weitere Details ans Licht. Der mutmaßliche Täter war mehrfach in psychiatrischen Kliniken.
Würzburg (dpa/lby) - Der inzwischen tote Mann, der am Würzburger Hauptbahnhof einen Messerangriff verübt haben soll, war in den vergangenen Jahren mehrmals in psychiatrischen Kliniken untergebracht. Wie die Staatsanwaltschaft Würzburg auf Anfrage mitteilte, befand er sich in den Jahren 2024 und 2025 "aufgrund richterlicher Beschlüsse" mehrmals in entsprechenden Kliniken in Lohr und in Würzburg. Welche Gründe dafür vorlagen, war zunächst nicht bekannt.
Der 35-Jährige war am Montag, eine Woche nach dem Angriff, tot in seiner Gefängniszelle entdeckt worden; nach Polizeiangaben gehen die Behörden von einem Suizid aus.
Der Verdächtige hatte nach bisherigen Erkenntnissen am 23. Februar morgens drei Zeugen Jehovas an einem Stand am Hauptbahnhof unvermittelt angegriffen. Die Gründe dafür sind bisher nicht bekannt. Die Zeugen Jehovas sind eine christliche Gemeinschaft mit eigener Bibel-Auslegung. Die drei Männer wurden leicht verletzt. Zunächst war unklar, ob der mutmaßliche Täter psychisch krank war.
Erst nach zwei Einschätzungen kam er in Einzelzelle
Bei seiner Einlieferung gab es laut JVA keine Hinweise darauf, dass der geduldete Asylbewerber suizidgefährdet sein könnte. Der Afghane wurde demnach zunächst in einem Gemeinschaftsraum untergebracht. Weil er dort nach Angaben der Gefängnisverwaltung seine Mitgefangenen provozierte, wurde er noch am selben Tag in einen videoüberwachten Haftraum der psychiatrischen Abteilung des Gefängnisses verlegt.
Der Anstaltspsychiater habe den Mann am 25. Februar begutachtet und ebenfalls keine Hinweise auf Suizidgefahr gesehen. "Der Psychiater stellte daraufhin die Geeignetheit des Gefangenen zur Einzelunterbringung fest", hieß es in der Stellungnahme. Tatsächlich in eine Einzelzelle verlegt wurde der Mann laut JVA am 26. Februar nach einer zweiten ärztlichen Einschätzung, die ebenfalls keine Hinweise auf einen drohenden Suizid ergab.
Wie in solchen Fällen vorgeschrieben, leitete die Staatsanwaltschaft ein Todesermittlungsverfahren ein.