BayernMord auf Fest in Parsberg - Richter: verachtenswerte Tat

Auf einem Fest ermordet ein Mann seinen Cousin mit einem gezielten Messerstich. Der Richter sieht in dem Verbrechen auch einen Angriff auf unseren Rechtsstaat. Was war das Motiv?
Nürnberg (dpa/lby) - Mitten auf einem fröhlichen Fest in der Oberpfalz tötet ein Mann seinen Cousin mit einem gezielten Stich ins Herz. Ein heimtückischer Mord, den der heute 44-jährige Syrer nach Ansicht des Landgerichts in Nürnberg beging, um die Familienehre wieder herzustellen. Lebenslang muss er dafür in Haft. Außerdem stellt die Kammer eine besondere Schwere der Schuld fest, wodurch eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren nahezu ausgeschlossen ist.
Bei der Urteilsbegründung spricht der Vorsitzende Richter Markus Bader von einem verachtenswerten Verbrechen. Dieses sei auch ein Angriff auf den deutschen Rechtsstaat, sagt er. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Tumult im Gerichtssaal
Als Bader erläutert, was sich aus Sicht der Kammer am 23. März 2025 auf dem kurdischen Neujahrsfest in Parsberg ereignete, springt der 44-Jährige auf und ruft laut auf Kurdisch dazwischen. Justiz- und Polizeibeamte eilen herbei und führen den Angeklagten aus dem Gerichtssaal, damit er sich beruhigt. Bader muss die Urteilsbegründung vorübergehend unterbrechen.
Später schildert der Richter knapp, wie der Angeklagte seinen Verwandten unter den rund 1.000 Feiernden auf dem Fest erblickte. Den genauen Ablauf der Tat konnten die Ermittlungen der Polizei und die Beweisaufnahme vor Gericht nicht klären - denn trotz der vielen Gäste habe niemand die Tat unmittelbar oder komplett gesehen, sagt Bader. Entweder habe der Angeklagte das Küchenmesser bereits bei sich gehabt, oder er habe es sich irgendwoher genommen, als er sich dem 39-Jährigen von hinten genähert habe. Dieses habe er ihm gezielt ins Herz gestochen.
Das Motiv für die Tat steht für die Kammer aber ganz klar fest: Der Cousin hatte angeblich vor etwa 20 Jahren in Syrien seine Frau - die Schwester des Angeklagten - erstochen. Dieser habe dafür mehrere Jahre im Gefängnis gesessen, die Tat aber zeitlebens bestritten, sagt Bader. Dass es bei dem Mord um die Familienehre und nicht um einen persönlichen Schmerz gegangen sei, zeigten Chatnachrichten nach der Tat, sagt Bader. "Mehrere seiner Familienmitglieder sind offenbar stolz auf das, was er getan hat und ehren den Angeklagten."
Er nahm in Kauf, den Falschen zu erstechen
Einen Menschen aus diesen Gründen in der Öffentlichkeit niederzustechen - dass das in einem Rechtsstaat wie dem Deutschen unvorstellbar sei, hätte dem seit Jahren in Deutschland lebendem Angeklagten klar sein müssen, sagt Bader. Besonders verwerflich sei auch, dass er in Kauf genommen habe, den Falschen auf dem Fest zu erwischen: den Bruder des Cousins, der diesem sehr ähnlich sah. Der Angeklagte war sich dabei selbst nicht sicher - direkt nach der Tat hatte er deshalb laut der Aussage eines Polizisten vor Gericht nach dem Namen des Opfers gefragt.
Die Tat habe aber noch eine viel größere Tragweite, sagt Bader. Bei manchen Gruppen werfe diese ein schlechtes Licht auch auf Menschen aus dem Ausland, die sich hier integrierten und an unsere Rechtsordnung hielten. Das Urteil ist laut Bader auch eine Warnung an die Familien des Angeklagten und des Opfers, die Gewaltspirale nicht noch weiterzudrehen.