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BayernSoldat verweigert Corona-Impfung - bisher straffrei

27.01.2026, 16:56 Uhr
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Die Duldungspflicht für Corona-Impfungen bei der Bundeswehr ist aufgehoben, doch im Fall eines 36-Jährigen läuft das Verfahren noch. Wie ein Gericht aktuell entschied.

Schweinfurt (dpa/lby) - Im Verfahren gegen einen Bundeswehrsoldaten wegen Gehorsamsverweigerung bei der vorgeschriebenen Corona-Impfung hat das Landgericht Schweinfurt die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen. Eine Gerichtssprecherin sagte zu den Gründen der Entscheidung, der Angeklagte habe nach Ansicht der Kammer nicht schuldhaft gehandelt, da er sich gegen den Befehl auf die Freiheit des Gewissens berufen konnte und dies auch ernsthaft und nachhaltig gemacht habe.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. In erster Instanz war der Angeklagte freigesprochen worden - wenn niemand Rechtsmittel gegen die neuerliche Entscheidung einlegt, bleibt es dabei.

Nach Gerichtsangaben sah die Strafkammer den Straftatbestand als erfüllt an. Allerdings müsse ein Soldat einen ihm erteilten Befehl nicht befolgen, wenn er sich auf den Schutz des Grundrechts der Freiheit des Gewissens berufen könne. Die Voraussetzungen einer geschützten Gewissensentscheidung habe die Kammer in dem konkreten Fall als erfüllt gesehen.

Covid-Impfung in Pandemie Pflicht

Der 36-Jährige hatte im Jahr 2022 mehrere Corona-Impftermine trotz Aufforderung nicht wahrgenommen. Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr mussten sich in der Pandemie gegen Covid-19 impfen lassen.

Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer beantragt, das Urteil des Amtsgerichts Bad Kissingen aufzuheben und den Angeklagten wegen Gehorsamsverweigerung schuldig zu sprechen - sie verlangte eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 Euro. Die Verteidiger hatten einen Freispruch beantragt.

Freispruch in erster Instanz

Das Amtsgericht hatte den Angeklagten im September 2023 vom Vorwurf der Gehorsamsverweigerung freigesprochen. Die Richterin verwies bei ihrer Entscheidung unter anderem auf die Verhältnismäßigkeit der Anordnung zur Impfung angesichts sinkender Infektionsraten und bekanntgewordener Nebenwirkungen.

Die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, die in ihrem Plädoyer damals drei Monate Freiheitsstrafe mit Bewährung verlangt hatte, legte gegen das Urteil Berufung ein. Daher kam es nun zu dem Verfahren vor dem Landgericht.

Duldungspflicht bei vielen Impfungen

Soldaten und Soldatinnen müssen sich gegen eine ganze Reihe von Krankheiten impfen lassen, wenn keine besonderen gesundheitlichen Gründe dagegensprechen. Dazu gehören unter anderem Hepatitis, Masern, Röteln, Mumps und Influenza.

Am 24. November 2021 nahm das Verteidigungsministerium eine Covid-19-Impfung als verbindlich in die allgemeinen Regelungen zur Zentralen Dienstvorschrift "Impf- und weitere Prophylaxemaßnahmen" auf. Wer sich dem Impfschema widersetzte, musste mit Disziplinarmaßnahmen rechnen.

Wiederholte Impfaufforderung

Der Mann war laut Anklage Anfang Januar 2022 in der Infanterieschule des Heeres der Bundeswehr im unterfränkischen Hammelburg als Lehrgangsteilnehmer eingesetzt. Weil er sich nicht impfen ließ, wurde der Oberleutnant vom Oberstabsarzt untersucht, um festzustellen, ob es gesundheitliche Gründe gegen eine Impfung geben könnte.

Da dies nicht der Fall war, wurde die Impfaufforderung wiederholt, aber der Soldat verweigerte weiter die Injektion. Er wurde daraufhin den Angaben zufolge vom Lehrgang abgelöst und in seine Heimatkompanie zurückgeschickt. Auch hier verweigerte der Mann laut Anklage die Impfung.

Zuvor Geldstrafen bei Gehorsamsverweigerung

Im Frühjahr 2024 war dann entschieden worden, dass Soldaten keine Corona-Impfung mehr vorweisen müssen - es besteht nun keine sogenannte Duldungspflicht mehr, hieß es damals vom Verteidigungsministerium.

In der Vergangenheit waren bundesweit mehrere Soldaten wegen verweigerter Corona-Impfung zu Geldstrafen verurteilt worden - einer auch vom Landgericht Schweinfurt, aber von einem anderen Vorsitzenden Richter.

Quelle: dpa

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