BayernWer darf an Bayerns Grundschulen Sexualkunde unterrichten?

Eine neutrale, außenstehende Person oder die vertraute Lehrkraft? Wer ist am besten geeignet, Kindern körperliche Veränderungen zu erklären und über Themen wie die erste Periode aufzuklären?
München (dpa/lby) - Was passiert, wenn ich in die Pubertät komme? Das ist eine Frage, die Kinder in der vierten Klasse vielleicht interessiert - aber darüber zu reden und dann auch noch mit Erwachsenen, kann durchaus peinlich sein.
Wer also hilft den Kindern, den eigenen Körper besser zu verstehen? Eine sensible Frage, die nun auch im Bildungsausschuss des Landtags für Diskussionen sorgte. Der Stand ist: Sexualkunde in Bayerns Grundschulen muss von Lehrkräften unterrichtet werden.
Es gibt viele externe Anbieter, die sich auf Sexualerziehung spezialisiert haben und seit Jahren entsprechende Workshops durchführen. Das ist für Grundschulen aber eigentlich nicht vorgesehen, wie im Bildungsausschuss noch einmal klargestellt wurde. Nach einer entsprechenden Mahnung des Kultusministeriums zu Schuljahresbeginn wies der Ausschuss nun mit Mehrheit rund 50 Petitionen von Eltern ab, die die Einbeziehung externer Anbieter für den Sexualkundeunterricht in der vierten Klasse wünschten.
Lehrkraft als Vertrauensperson
Grundlage für die Zurückweisung sind die Richtlinien für die Familien- und Sexualerziehung in den bayerischen Schulen aus dem Jahr 2016. Dort wird lediglich für weiterführende Schulen der Einsatz externer Experten für möglich erklärt.
Das Kultusministerium betont, damit sei für Grundschulen sichergestellt, "dass die Verantwortung in diesem sensiblen Bereich bei der Klassenlehrkraft bzw. bei der Lehrkraft für das Fach Heimat- und Sachunterricht liegt, die als verlässliche Bezugsperson jedes Kind gut kennt und ein entsprechendes Vertrauensverhältnis aufgebaut hat".
Richetza Herrmann ist Mutter und hat sich mit einer Petition dafür eingesetzt, dass externe Anbieter an Grundschulen erlaubt werden. Sie hat vor allem mit dem Verein "My Fertility Matters" (MFM) gute Erfahrungen gemacht und findet, es sei keineswegs eine Tatsache, "dass jede Klassenlehrkraft in Bayern so ein Vertrauensverhältnis hat und überhaupt die einzig geeignete Person ist, um das zu unterrichten".
Uneinigkeit im Landtag
CSU, Freie Wähler und Grüne stimmten letztlich für die Abweisung der Petitionen - im Gegensatz zu SPD und AfD. Die Abgeordneten im Bildungsausschuss waren sich jedoch uneins, was für die Kinder am besten sei - unabhängig von der vom Ministerium vertretenen rechtlichen Grundlage.
Die Ausschussvorsitzende Ute Eiling-Hütig (CSU) betonte, sie sei mit der Entscheidung, die Petitionen abzuweisen, "im Grunde nicht einverstanden und auch nicht zufrieden und nicht glücklich". Dies sei jedoch aus rechtlichen Gründen unvermeidbar. Sie glaube, dass es für Kinder leichter sein könne, einer Person von außen und nicht der Lehrkraft Fragen zu stellen, die einem vielleicht peinlich seien. Auch sie sagte: "Ich glaube nicht, dass es immer die Lehrkräfte sind, die es besser machen." Auch Nicole Bäumler (SPD) warb für die Möglichkeit der Einbindung externer Experten - "nicht als Ersatz, sondern als zusätzliches Angebot".
Dagegen sprach sich die Grünen-Politikerin und stellvertretende Ausschussvorsitzende Gabriele Triebel dafür aus, das Thema in den Händen der Lehrkräfte zu belassen. Auch mit dem Argument, es sei wichtig, die Beziehungsarbeit zwischen Kindern und Lehrkräften nicht zu stören, sondern zu stärken.
Weniger Scham vor Außenstehenden?
Dass Grundschulen seit einiger Zeit seltener Vereine als Ergänzung zum Sexualkundeunterricht einladen, merkt indes auch Sebastian Kempf, Leiter des sexualpädagogischen Teams bei Pro Familia München. Dabei sei eine externe Ansprechperson, gerade bei einem engen Verhältnis der Kinder zur Lehrkraft, sinnvoll. "Dann kann es sein, dass man sich schämt, Fragen zu stellen." Häufig fehle das Thema außerdem in der Fachausbildung für Lehrkräfte.
Verein beklagt Sonderweg Bayerns
Die Vorsitzende des Vereins MFM, Elisabeth Wiedenhofer, sagte nach der Ausschusssitzung, es habe sich gezeigt, dass die Richtlinie des Ministeriums überarbeitet werden müsse.
Jedenfalls stößt die aktuelle Handhabung in Bayern beim Verein auf Unverständnis: "Wir haben über 1,3 Millionen Menschen erreicht und Stand heute können wir unsere Arbeit an bayerischen Grundschulen nicht fortführen, wohingegen wir in Baden-Württemberg zum Beispiel vom Kultusministerium sogar unterstützt und bezuschusst werden", sagte Wiedenhofer. "Das ist für uns nicht ersichtlich, warum wir in Bayern eine Rechtslage haben sollen, in der die Workshops nicht möglich sind, die im ganzen restlichen Bundesgebiet möglich sind."
Ausschussvorsitzende: Werden uns das noch einmal anschauen
Mehrere Abgeordnete betonten am Ende, die Ausschussentscheidung solle keine Wertung des guten Angebots von MFM und kein Urteil über dessen Qualität sein. Es sei aber aufgrund der Rechtslage nicht möglich, nun weiter daran festzuhalten.
Petentin Richetza Herrmann bleibt deshalb optimistisch: "Ich hoffe auf die politische Gestaltungskraft." Ausschusschefin Eiling-Hütig machte deutlich, dass sie noch viel Diskussionsbedarf sieht: "Wir werden uns das noch einmal genau anschauen."