Berlin & BrandenburgSozialsenatorin drängt auf Paritätsgesetz für Berlin

Frauen sind im Berliner Landesparlament bislang unterrepräsentiert. Könnte ein Paritätsgesetz das ändern? Und was sagt ein neues Rechtsgutachten dazu?
Berlin (dpa/bb) - Sozialsenatorin Cansel Kiziltepe hat sich dafür ausgesprochen, in Berlin das lange diskutierte Paritätsgesetz tatsächlich auf den Weg zu bringen. Damit soll der gleiche Anteil von Frauen und Männern auf Kandidatenlisten für Wahlen wie zum Landesparlament gewährleistet werden.
"Jetzt geht es darum, strukturelle Hürden abzubauen, die Frauen bis heute den Weg in politische Mandate erschweren", sagte die SPD-Politikerin anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März. "Demokratie braucht alle - und sie ist erst dann wirklich repräsentativ, wenn Frauen gleichberechtigt mitentscheiden."
Frauen sind im Landesparlament in der Minderheit
Im Berliner Abgeordnetenhaus beträgt der Frauenanteil aktuell 39 Prozent. Die schwarz-rote Regierungskoalition hat sich in den Richtlinien der Regierungspolitik vorgenommen, die verfassungskonformen Möglichkeiten eines Paritätsgesetzes zu prüfen. Die auch für Gleichstellung zuständige Sozialverwaltung hat im Frühjahr 2025 ein entsprechendes Rechtsgutachten in Auftrag gegeben, das inzwischen an die Mitglieder des Abgeordnetenhauses gegangen ist.
"Der 8. März erinnert uns daran: Politische Rechte sind nie selbstverständlich, sie müssen immer wieder verteidigt und weiter erkämpft werden", sagte Kiziltepe. "Das nun vorliegende Rechtsgutachten zeigt: Parität in Parlamenten ist verfassungsrechtlich möglich."
Das Gutachten nennt als eine Möglichkeit für Parität die Besetzung von Landes- und Bezirkslisten im Reißverschlussverfahren – also Listenplätze abwechselnd für Frauen und Männer. Rechtlich ist das Thema Parität seit längerer Zeit umstritten. Das Brandenburger Verfassungsgericht hatte 2020 ein Paritätsgesetz gekippt.