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Berlin & BrandenburgDebatte um Strafmündigkeit von Kindern nach Gewalttaten

19.12.2025, 14:43 Uhr
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Ab wann sind Kinder strafmündig? Nach schweren Gewalttaten unter 14-Jähriger fordert die AfD ein Umdenken. Brandenburgs Justizminister Grimm warnt und setzt auf Experten.

Potsdam (dpa/bb) - Schwere Gewalttaten von Kindern unter 14 Jahren haben auch in Brandenburg eine Debatte über das Alter für Strafmündigkeit entfacht. Die Koalition von SPD und BSW sprach sich im Landtag in Potsdam am Nachmittag dafür aus, für eine Neubewertung zunächst wissenschaftliche Erkenntnisse abwarten zu wollen. Der Bund hatte eine Studie zu den Ursachen von Kinder- und Jugendgewalt in Auftrag gegeben.

Die AfD im Landtag forderte, die Altersgrenze für die Strafmündigkeit auf 12 Jahre zu senken. Bisher beginnt in Deutschland die strafrechtliche Verantwortung eines Menschen mit dem 14. Geburtstag.

Minister sieht Gewalt bei jungen Menschen mit Sorge

Justizminister Benjamin Grimm (SPD) sagte im Landtag, das Jugendhilfe- und Familienrecht beinhalte bereits ein breites Spektrum an Instrumenten im Umgang mit gewalttätigen Kindern. "Insbesondere Haftstrafen können bei sehr jungen Tatverdächtigen dem Erziehungsgedanken zuwiderlaufen und schlussendlich sogar Kriminalität begünstigen." Allerdings sehe er auch mit Sorge, dass es bei jugendlichen Straftätern eine stetige Zunahme der Gewalt geben.

Prävention gefragt

Auch das BSW bezweifelte, dass eine Herabsetzung der Strafmündigkeit die richtige Antwort ist und sieht weiterhin die Prävention gefragt. Der CDU-Abgeordnete Danny Eichelmann sagte dagegen, eine Absenkung auf zwölf Jahre könnte "ein Baustein" sein. "Wir brauchen einen ganzheitlichen Ansatz: Frühe Prävention, starke Jugendhilfe, mehr Sozialarbeit, gezielte Intervention bei gefährdeten Kindern und zugleich konsequente Sanktionen bei schweren Straftaten."

Die AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré kritisierte: "Wenn der Rechtsstaat den Kindern von vornherein erklärt: Euch kann nichts passieren, dann muss man sich nicht wundern, wenn eben schwere Straftaten begangen werden."

Nach dem Strafgesetzbuch (StGB) liegt die Strafmündigkeit bei 14 Jahren. Kinder unter 14 Jahren gelten demnach als nicht schuldfähig - auch wenn sie eine schwere Straftat begehen. Es geht um die Frage, ob ein junger Mensch als reif genug eingeschätzt wird, um das Unrecht seiner Tat zu erkennen und ob er nach dieser Einsicht handeln konnte.

Quelle: dpa

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