Regionalnachrichten

Berlin & BrandenburgFünf Abgeordnete im Prüfbericht zu Stasi-Tätigkeit

12.05.2026, 16:14 Uhr
Eine-Kommission-unter-Leitung-der-Aufarbeitungsbeauftragten-Maria-Nooke-hat-einen-Bericht-zur-Pruefung-von-Stasi-Taetigkeit-Brandenburger-Abgeordneter-vorgelegt

Eine Kommission prüft, ob es unter Brandenburger Landtagsabgeordneten Kontakte zur Stasi gab. Ein Treffer heißt nicht gleich inoffizielle Mitarbeit. Ein Bericht zeigt: Der Bezug ist unterschiedlich.

Potsdam (dpa/bb) - Die Kommission zur Überprüfung der Brandenburger Abgeordneten auf Stasi-Tätigkeit in der DDR hat fünf Abgeordnete mit Bezug zur Staatssicherheit aufgelistet - vier von der AfD, ein parteiloser. Der Bericht der vierköpfigen Kommission unter Leitung der Aufarbeitungsbeauftragten Maria Nooke wurde am Dienstag veröffentlicht.

Der AfD-Abgeordnete Jean-René Adam war von 1983 bis 1984 inoffiziell für einen Bereich der Kriminalpolizei tätig, der eng mit der Stasi zusammenarbeitet, heißt es im Bericht. Er habe über Jugendliche in seinem Umfeld berichtet, die als kriminell gefährdete Personen und Rechtsbrecher eingestuft wurden. Er gelte als inoffizieller Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, auch, wenn ihm die Kategorie von inoffiziellen Mitarbeitern der Kriminalpolizei nicht bekannt gewesen sei.

AfD-Abgeordneter weist Stasi-Zusammenarbeit zurück

Adam sagte der Deutschen Presse-Agentur: "Ich habe zu keiner Zeit mit der Stasi zusammengearbeitet." Im Bericht schilderte er, ihm sei nach einem halben Jahr bewusst geworden, dass sich die Aufgabenstellungen auf politische Fragen bezogen. Da die Arbeitssituation für ihn so belastend gewesen sei, habe er sich seinem Lehrmeister anvertraut, der dafür sorgte, dass er in eine andere Brigade kam.

AfD-Fraktionschef Hans-Christoph Berndt sagte zwar: "Das finde ich nicht sympathisch, auch dieser Wunsch, für die Kripo in der DDR zu arbeiten." Er könne Adam aber keinen Vorwurf machen: "Er hat nach unserer Kenntnis nicht in dem Bewusstsein gehandelt, Mitarbeiter der Stasi zu sein." Damit könne man ihm auch nicht unterstellen, auf diese Frage gelogen zu haben.

Bei Bewerbungen auf öffentliche Ämter sprach Adam demnach nicht über seine inoffizielle Mitarbeit. "Ich sah keine Veranlassung, dies mitzuteilen, das es sich um keine Mitarbeit beim MfS handelte", sagte er der dpa. "Ich bin nach Bekanntwerden der Vorwürfe offen gegenüber der Fraktionsführung und der Fraktion umgegangen. Ich fürchte keine Konsequenzen durch die Landtagsfraktion, da ich mir nichts vorzuwerfen habe."

Zwei AfD-Abgeordnete im Wachregiment Dzierzynski

Die AfD-Politiker Peter Drenske und Falk Janke leisteten Wehrdienst im Wachregiment "Feliks Dzierzynski", dem militärisch-operativen Arm des Ministeriums für Staatssicherheit (MfS). Während der Wehrdienstzeit (Drenske 1979-1982, Janke 1981-1984) seien beide hauptamtliche Mitarbeiter des MfS gewesen, heißt es im Bericht. Drenske erklärte, er habe als Koch gearbeitet, nie im Wach- und Sicherungsbereich. Er war schon im vorherigen Bericht genannt. Janke erklärte, ihm sei bei der Werbung erklärt worden, er habe keine Berichtspflicht und keine Spitzeldienste zu leisten.

Der AfD-Abgeordnete Roman Kuffert war laut dem Bericht vier Wochen lang inoffiziell für das MfS tätig im Jahr 1979. Er galt demnach nach kurzer Zeit als unzuverlässig und floh nach West-Berlin. Kuffert erklärte laut Bericht, er habe die Stasi verachtet und nur inhaltsleere Informationen gegeben. Im Jahr 2024 sagte er auf Anfrage, die kurze Zusammenarbeit habe der "Verschleierung einer Fluchtvorbereitung" gedient.

Name auf MfS-Karteikarten

Der parteilose Ex-BSW-Abgeordnete André von Ossowski ist auf Karteikarten der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS registriert. "Eine Zusammenarbeit mit dem MfS hat es in keiner Art und Weise gegeben", erklärte er auf Anfrage. Bei seinem Wehrdienst von 1979 bis 1982 bei der Volksmarine sei er immer davon ausgegangen, dass "die Stasi mit an Bord war". Aufgrund der vorliegenden Karteikartenerfassung könne nicht gesagt werden, ob und wenn ja in welchem Umfang er für die Stasi tätig war.

Das Brandenburger Abgeordnetengesetz sieht vor, dass die Mitglieder des Landtags nach Annahme ihres Mandats auf geheimpolizeiliche, vor allem hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst der ehemaligen DDR überprüft werden. Das soll längstens bis Ende 2030 geschehen.

Quelle: dpa

Regionales