Berlin & BrandenburgHärtere Regeln für Umwandlung in Eigentumswohnungen bleiben

Die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen kann ein einträgliches Geschäftsmodell sein. Der Senat tut einiges dagegen - mit begrenzter Wirkung. Er will diesen Weg aber weitergehen.
Berlin (dpa/bb) - Die schärferen Regeln zur Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen in Berlin bleiben bestehen: Die seit 2015 geltende sogenannte Umwandlungsverordnung, die eigentlich im März auslaufen würde, wird um fünf Jahre verlängert. Das beschloss der rot-rot-grüne Senat am Dienstag.
Demnach gilt in sogenannten Milieuschutzgebieten zum Erhalt der Sozialstruktur, von denen es in der Stadt mittlerweile 59 in neun Bezirken gibt, weiterhin ein Umwandlungsverbot. Es umfasst jedoch diverse Ausnahmetatbestände, die bislang rege genutzt werden. So wurden 2018 trotz der Regelung in Milieuschutzgebieten mit behördlicher Genehmigung 5204 Miet- in Eigentumswohnungen umgewandelt - nach 7721 Wohnungen im Jahr zuvor. Wohnsenatorin Katrin Lompscher (Linke) geht indes davon aus, dass es ohne Umwandlungsverordnung noch mehr wären - daher sei die Verordnung wichtig.
"Die Umwandlung von Mietwohnungen in Wohnungseigentum führt häufig zur Veränderung der angestammten Bewohnerschaft", sagte Lompscher. "In den sozialen Erhaltungsgebieten können wir diese Entwicklung mit Hilfe der Umwandlungsverordnung dämpfen. Ihre hohe städtebauliche und wohnungspolitische Bedeutung steht damit außer Frage."
Die zahlreichen Ausnahmen vom Umwandlungsverbot gehen Lompscher zufolge auf Bundesrecht zurück. Bisher habe Berlin über den Bundesrat und die Bauministerkonferenz vergeblich versucht, Änderungen auf Bundesebene anzustoßen. Beliebtester Ausnahmetatbestand ist die Verpflichtung des Eigentümers, eine erworbene Wohnung innerhalb von sieben Jahren nur an Mieter weiterzuveräußern.
Insgesamt wurden in Berlin im Jahr 2018 fast 12 800 Miet- in Eigentumswohnungen umgewidmet. Darunter waren 7600 außerhalb der Milieuschutzgebiete. In den Jahren davor handelte es sich um 16 300 (2017) beziehungsweise 13 000 Wohnungen (2016).
Als Beleg für die Wirksamkeit der Umwandlungsverordnung führt Lompscher folgende Zahlen in Feld: In den 22 Milieuschutzgebieten, die bereits 2015 etwa in Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow oder Schöneberg bestanden, ging die Zahl der vollzogenen Umwandlungen, seither um 75 Prozent auf 1301 im Jahr 2018 zurück. 2015 wurden dort noch 5163 Miet- zu Eigentumswohnungen gemacht.
Mit der Umwandlung geht laut Senat häufig eine "Entmietung" der Häuser und anschließend eine teure Modernisierung einher. Neben der Umwandlungsverordnung setzt der Senat daher in Milieuschutzgebieten auf eine Genehmigungspflicht für Modernisierungen und ein staatliches Vorkaufsrecht für Wohnhäuser, um die Bewohner vor Verdrängung zu schützen.
Auswirkungen des Mietendeckels, der demnächst in Kraft tritt, sind Lompscher zufolge noch nicht zu beobachten. Einige Wohnungsunternehmen hatten angekündigt, wegen der staatlichen Deckelung der Mieten künftig verstärkt Eigentums- statt Mietwohnungen zu bauen beziehungsweise Mietwohnungen umzuwandeln.