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Berlin & BrandenburgMehrere Brandenburger Kreise verbieten die Wasserentnahme

14.07.2026, 05:01 Uhr
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Die Trockenheit führt zu Verdunstung. Dadurch verschlechtern sich die Lebensbedingungen für Tiere und Pflanzen. Die Kreise und Städte in Brandenburg reagieren.

Brandenburg an der Havel (dpa/bb) - In immer mehr Landkreisen und Städten in Brandenburg ist die Nutzung von Wasser aus Flüssen und Seen verboten. Sieben Kreise haben entsprechende Regelungen erlassen, im Kreis Oder-Spree gelten sie örtlich begrenzt. An diesem Dienstag kommt ein Verbot in der Stadt Brandenburg an der Havel hinzu. Die Landeshauptstadt Potsdam bereitet auch einen solchen Schritt vor, Cottbus schließt Maßnahmen nicht aus.

Verbot in Brandenburg an der Havel bis Ende August

In der Stadt Brandenburg bleibt die Wasserentnahme durch Abpumpen oder Ableiten von Wasser aus Flüssen, Seen, Teichen und Gräben bis 31. August untersagt. Die Beregnung privater Grün- und Gartenflächen mit Grundwasser wird auf 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr begrenzt.

"Hintergrund sind die anhaltende Trockenheit, unterdurchschnittliche Niederschläge - trotz vereinzelt üppiger Regengüsse - sowie überdurchschnittlich hohe Temperaturen und wiederkehrende Hitzeperioden", teilte die Stadt mit.

Havelland hat Einschränkungen bis Ende September

Im Havelland gilt seit Montag (13. Juli) bis 30. September ein Verbot der Wasserentnahme, die der Kreis mit extrem fallenden Abflüssen an der Havel und ihren Nebenflüssen begründet. Die Entnahme aus oberirdischen Gewässern durch Pumpen oder Ableiten wird verboten, die Bewässerung von Grün- und Gartenflächen aus Grundwasser einschließlich des Trinkwassernetzes ist nur zwischen 18.00 Uhr und 10.00 Uhr erlaubt.

Potsdam bereitet ein Verbot vor - Cottbus prüft

Ein Wasserentnahmeverbot für Gewässer besteht in Potsdam nicht. Dies sei aber in Vorbereitung, sagte eine Sprecherin. In Cottbus wird die Entwicklung geprüft. Die Stadt könne nicht ausschließen, dass in der nächsten Zeit ein zumindest zeitweises Entnahmeverbot ausgesprochen werden müsse.

Elbe-Elster: Verbot bis auf Widerruf

Im Kreis Elbe-Elster ist seit 2. Juli ein Verbot für Wasser aus Flüssen und Bächen in Kraft. "Die Wasserstände sind vielerorts so weit gesunken, dass wichtige Lebensräume für Fische, Kleintiere und Wasserpflanzen gefährdet sind", teilte der Kreis mit.

Potsdam-Mittelmark: Einschränkung bis Ende September

Seit 19. Juni ist die Entnahme von Wasser mit Pumpen aus Flüssen, Bächen und Seen im Kreis Potsdam-Mittelmark tabu. Grün- und Gartenflächen dürfen mit Wasser aus privaten Brunnen nur zwischen 20.00 Uhr und 8.00 Uhr bewässert werden. Die Einschränkungen gelten bis zum 30. September.

Oberspreewald-Lausitz: Verbot bis auf Widerruf

Seit Juni 2025 hat der Kreis Oberspreewald-Lausitz für das Einzugsgebiet der Mittleren Spree und der Schwarzen Elster ein Verbot zur Entnahme von Wasser mit Pumpen aus Gewässern. Für die Mittlere Spree war das Verbot zunächst zeitlich begrenzt, wurde aber im Juli 2025 auf 24 Stunden ausgeweitet.

Mehrere Kreise haben bereits Beschränkungen

Der Kreis Oder-Spree verbietet das Entnehmen von Wasser seit 2022 örtlich begrenzt für die Kageler Seenplatte. Im Kreis Barnim gibt es seit 2020 ein Verbot für die Wasserentnahme aus Gewässern. Im Kreis Märkisch-Oderland gilt seit 2020 ein Verbot - Ausnahmen gelten für Mengen unter 10 Liter pro Tag und Person und die Brandbekämpfung.

Der Kreis Ostprignitz-Ruppin appellierte an alle Bürgerinnen und Bürger, Wasser besonders sparsam und verantwortungsvoll zu verwenden. Eine Beschränkung gibt es bereits für den Fall von Niedrigwasser.

Quelle: dpa

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