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Berlin & BrandenburgStrafe für scharfe Ordnungsrufe geplant - AfD will Klage

17.03.2026, 14:02 Uhr
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Wer im Brandenburger Landtag die Würde des Parlaments verletzt - und das nicht nur geringfügig -, dem droht künftig eine Strafe von 500 Euro. Das stößt bei der Opposition auf scharfe Kritik.

Potsdam (dpa/bb) - Die Brandenburger AfD-Landtagsfraktion will gegen die geplanten Geldstrafen für scharfe Ordnungsrufe mit einer Verfassungsklage vorgehen. "Das ist nichts anderes als die Mund-tot-Machung der Opposition", sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch. "Die AfD treffen die Ordnungsrufe am meisten." Hohloch verteidigte Zuspitzungen im Landtag: "Im Volk sprechen nun mal nicht alle geleckt." Die AfD-Fraktion sieht in den Plänen eine Beschneidung der Meinungsfreiheit und kritisiert, dass Ordnungsgeld auch später festgesetzt werden kann.

Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) kann nach den Plänen für die neue Geschäftsordnung wegen einer "nicht nur geringfügigen Verletzung der Ordnung oder der Würde des Parlaments" ein Ordnungsgeld von 500 Euro festsetzen - auch ohne Ordnungsruf. Kommt so etwas nochmal vor, sollen 1.000 Euro fällig werden. Ein Wiederholungsfall soll bis zu einer Frist von einem halben Jahr danach möglich sein. Eine Richtlinie ist geplant, die definiert, ob eine Verletzung der Ordnung oder der Würde vorliegt.

Rot-Schwarz verteidigt Ordnungsgeld

Die SPD/CDU-Koalition verteidigte die Änderungen. "Es geht nicht um Meinungsfreiheit, es geht um die gröbliche Verletzung der parlamenarischen Ordnung also durch grobes Fehlverhalten", sagte der neue CDU-Fraktionschef Steeven Bretz. "Wir finden, dass die Umgangsformen auch im Landtag Brandenburg rüder geworden sind."

Der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Ludwig Scheetz, verwies darauf, dass es auch in anderen Landtagen und im Bundestag Ordnungsgelder gibt - im Bundestag von bis zu 4.000 Euro.

BSW sieht drohendes Damoklesschwert

Die Einführung von Ordnungsgeld war unter der Koalition der SPD mit der BSW nicht möglich. Die BSW-Fraktion lehnt die Änderungen ab. Eine parlamentarische Debatte dürfe nicht unter dem Damoklesschwert stattfinden, als Abgeordneter belangt zu werden, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Falk Peschel. Er warnte vor einer "erheblichen Beschneidung der parlamentarischen Rechte der Abgeordneten".

Die Spitze des Landtags erteilte im vergangenen Jahr siebenmal einen Ordnungsruf - davon gingen fünf Ordnungsrufe an AfD-Abgeordnete und zwei an SPD-Politiker.

Quelle: dpa

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