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Berlin & BrandenburgTödlicher Messerangriff – 23-Jähriger kommt in Psychiatrie

13.05.2026, 14:32 Uhr
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Bei einer zufälligen Begegnung auf der Straße wird ein 69-jähriger Mann niedergestochen. Er überlebt die Attacke nicht. Der Angreifer stellt sich der Polizei und legt drei Messer auf den Tisch.

Berlin (dpa/bb) - Mit drei Messern bewaffnet zog ein 23-Jähriger los und stach in der Nähe einer Bushaltestelle einen 69 Jahre alten Mann nieder. Rund fünf Monate später hat das Landgericht Berlin die unbefristete Unterbringung des Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der Mann habe unter "wahnhaften Eingebungen" einen Totschlag begangen, er sei ohne Behandlung gefährlich für die Allgemeinheit, sagte der Vorsitzende Richter.

Der 23-Jährige war am späten Abend des 28. Dezember 2025 in Neu-Hohenschönhausen unterwegs, "es musste ein Mensch sterben, so war seine Vorstellung", hieß es im Urteil. Als er in der Nähe einer Bushaltestelle einen ihm aus der Nachbarschaft flüchtig bekannten 69-Jährigen traf, habe er mit zwei Messern in Tötungsabsicht angegriffen. Das Opfer habe sieben Stich- und Schnittwunden erlitten. Der 69-Jährige überlebte den Angriff aufgrund des hohen Blutverlusts nicht.

Mordmerkmal Mordlust nicht festgestellt

Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich von einem Angriff aus Mordlust "in Nacheiferung eines fiktiven Serienmörders" ausgegangen, war davon allerdings nach der Beweisaufnahme abgerückt. Es sei nicht mit der erforderlichen Sicherheit festgestellt, dass der 23-jährige Deutsche aus purer Lust am Töten handelte.

Der Beschuldigte leide seit einigen Jahren an einer paranoiden Schizophrenie und höre akustische Stimmen, die ihm Befehle geben, hieß es weiter im Urteil. Demnach war er "hochgradig psychotisch" zum Zeitpunkt der Tat gewesen. Mordmerkmale seien im Prozess nicht festgestellt worden.

Der 23-Jährige hatte sich kurz nach der Tat selbst gestellt und bei der Polizei gestanden, einen Mann niedergestochen zu haben. Zudem gab er drei Messer ab. Seit seiner Festnahme befindet sich der Mann vorläufig im Krankenhaus des Maßregelvollzugs. Das Urteil entspricht den Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Quelle: dpa

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