Regionalnachrichten

Berlin & BrandenburgUrteil: Keine Versicherungsleistungen für Leichenumbetter

12.05.2023, 15:56 Uhr
Das-Strafgesetzbuch-und-Akten-liegen-in-einem-Gericht-auf-dem-Tisch
(Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)

Potsdam (dpa/bb) - Ein Leichenumbetter, der jahrelang Kriegstote exhumiert hat, hat nach einem Gerichtsurteil keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wegen einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Dies habe der 21. Senat des Landessozialgerichts entschieden, teilte die Behörde am Freitag mit. Zur Begründung erklärten die Richter unter anderem, aus Studien ließen sich keine gesicherten Erkenntnisse zum Zusammenhang zwischen den Tätigkeiten eines Leichenumbetters und einer Belastungsstörung ableiten.

Der 1963 geborene Kläger habe zwölf Jahre lang in Mittel- und Osteuropa Tote aus dem Zweiten Weltkrieg und der Jugoslawienkriege exhumiert und entsprechend protokolliert, hieß es in der Mitteilung des Gerichts. Im Jahr 2005 sei der Mann berufsunfähig erkrankt.

2017 habe sich der Kläger an die Berufsgenossenschaft gewandt und vorgetragen, durch seine langjährige Tätigkeit sei es bei ihm zu gesundheitlichen Störungen mit einer lebenslangen Behinderung gekommen. Die Berufsgenossenschaft lehnte es aber ab, seine Erkrankung einer Berufskrankheit gleichzustellen. Dagegen klagte der Mann. Mit der Entscheidung hat das Landessozialgericht eine Entscheidung des Sozialgerichts Potsdam bestätigt.

Quelle: dpa

Regionales