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Hamburg & Schleswig-HolsteinKabinett will Klinikgesetz wegen Bundesreform anpassen

21.04.2026, 14:44 Uhr
Mit-dem-Gesetzesentwurf-sollen-die-Weichen-gestellt-werden-um-die-tiefgreifenden-Veraenderungen-der-bundesrechtlichen-Vorgaben-umzusetzen-sagte-Gesundheitsministerin-Kerstin-von-der-Decken

Schleswig-Holsteins Landesregierung stimmt Anpassungen im Landeskrankenhausgesetz zu. Ziel ist eine zukunftsfähige Gestaltung und die Erfüllung von Vorgaben aus der Krankenhausreform des Bundes.

Kiel (dpa/lno) - Um die Vorgaben der Krankenhausreform auf Bundesebene umzusetzen, hat die Landesregierung Schleswig-Holsteins einer Änderung des Landeskrankenhausgesetzes zugestimmt. Ziel sei es, die Krankenhausversorgung im Land zukunftsfähig und krisenfest zu gestalten, erklärte das Gesundheitsministerium in Kiel. Der Entwurf umfasse zudem Anpassungen am Krebsregistriergesetz, die unter anderem strengere Datenschutzregeln vorsehen.

"Mit dem Gesetzesentwurf stellen wir die Weichen, um die tiefgreifenden Veränderungen der bundesrechtlichen Vorgaben, die das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz und das Krankenhausreformanpassungsgesetz mit sich bringen, im Land umzusetzen", sagte Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken (CDU). Die Krankenhausreform des Bundes greife tief in die bestehenden Versorgungsstrukturen ein. So verändere sie Finanzierungsmodelle, schaffe neue Rahmenbedingungen und schränke die bisherigen planerischen Freiheiten der Länder ein, hieß es.

"Unser Ziel ist klar: Wir wollen auch unter den neuen bundesrechtlichen Vorgaben eine flächendeckende, qualitativ hochwertige und zugleich wirtschaftlich tragfähige Krankenhausversorgung sicherstellen", betonte die Ministerin. Das gelinge nur mit einer Neufassung des Landeskrankenhausgesetzes, um Planung, Finanzierung und Versorgungspraxis besser aufeinander abzustimmen. Nach Anhörung der Verbände will die Regierung den Gesetzesentwurf nach einer zweiten Kabinettssitzung im Landtag beraten lassen.

Nachbesserungen bei Krankenhausreform des Bundes geplant

Die Krankenhausreform war Ende 2024 von der Ampelregierung und dem damaligen Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) gegen Proteste durchgesetzt worden. Ziele sind, den finanziellen Druck zu immer mehr Behandlungsfällen zu mindern und mehr Spezialisierung bei komplizierten Eingriffen herbeizuführen. Die aktuelle schwarz-rote Bundesregierung hatte im Koalitionsvertrag Nachbesserungen vereinbart.

Ende März wurde dabei der Weg für Änderungen frei. So ließ der Bundesrat ein vom Bundestag beschlossenes Gesetz passieren, das mehr Spielraum bei der Umsetzung vor Ort geben soll. Geschaffen werden damit längere Übergangszeiten und mehr Möglichkeiten für Ausnahmen von Vorgaben zur Behandlungsqualität.

Quelle: dpa

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