Hamburg & Schleswig-HolsteinMillionencoup: Haspa und Kunden streiten um Entschädigung

Nach dem spektakulären Millionencoup um aufgebrochene Schließfächer in einer Filiale der Haspa in Norderstedt steht viel Geld auf dem Spiel. Werden die Kunden voll entschädigt? Alles läuft auf die Frage hinaus, ob der Tresorraum gut genug gesichert war.
Hamburg (dpa/lno) - Auf eine gütliche Einigung mit den Klägern will sich die Hamburger Sparkasse (Haspa) nach dem spektakulären Aufbruch von mehr als 600 Schließfächern einer Filiale in Norderstedt an diesem Morgen nicht einlassen. Schon gar nicht vor Publikum am Mittwoch im Landgericht Hamburg. Es geht um Geld, Gold, Schmuck und viele andere Wertgegenstände, die unbekannte Täter im August 2021 aus den Schließfächern gestohlen haben. Die Haspa geht von elf Millionen Euro Schaden aus und bietet den Kunden je Schließfach maximal 40.000 Euro Entschädigung. Der Anwalt der ersten Kläger, Jürgen Hennemann, spricht von eher 40 Millionen Euro.
Bei der Verhandlung von drei Fällen geht es wesentlich um die Frage, ob die Haspa bei der Sicherung des Tresorraums Pflichten verletzt hat. Wenn das der Fall sei, folge daraus eine Schadensersatzpflicht über die von der Haspa angebotene Summe hinaus, sagt der Vorsitzende Richter Christoph Ruholl. Schon in einer ersten Einschätzung hatte die Kammer auf einen früheren ähnlichen Einbruchsversuch in eine Haspa-Filiale in Altona verwiesen. Das hätte zu verbesserten Sicherheitsvorkehrungen in Norderstedt führen müssen. "Wir fragen uns, wie es passieren konnte, dass der Bewegungsmelder im Tresorraum nicht angeschlagen hat", sagt Ruholl.
Die Täter waren am 6. August 2021 aus einer angemieteten ehemaligen Praxis mit einem großen Kernbohrer durch die Betondecke in den Tresorraum vorgedrungen. Bewohner des großen Geschäfts- und Wohnhauses im Zentrum Norderstedts waren bei dem Lärm von normalen Bauarbeiten ausgegangen. Die Tat fiel erst zwei Tage später auf. Die Täter hatten in den Räumen oberhalb der Bank Feuer gelegt, um Spuren zu verwischen. Der Bewegungsmelder im Tresorraum schlug nicht an, weil er nach Ruholls Angaben offenbar zuvor während der Geschäftszeiten durch einen passgenauen Aufkleber unbrauchbar gemacht worden war.
Der Anwalt der Haspa sagt, man habe nach dem Vorfall in Altona einen verbesserten Bewegungsmelder eingebaut, der bei einem Manipulationsversuch einen Alarm auslöse. Warum das dann nicht geschah, könne man sich auch nicht erklären. Die Kammer sehe darin eine Pflichtverletzung, erwidert Ruholl. Der Anwalt hielt entgegen, die Tat habe "in gewisser Weise Hollywoodcharakter". Kunden und Haspa seien Opfer von Schwerverbrechern gewesen. Bei der Sicherheit komme es auf das Gesamtkonzept an. Und das sei ausreichend gut gewesen.
Hennemann lässt das nicht gelten und wirft dem Unternehmen vor, nur primitivste Sicherheitstechnik eingebaut zu haben. Sich auf einen einzigen Bewegungsmelder zu verlassen, der aus vielerlei Gründen versagen könne, sei zu wenig. Nach Altona hätten "alle Alarmglocken schrillen müssen". Schon ein Körperschallsensor hätte die Tat verhindern können. "Hier hätten die Täter auch zwei Tage eine Party feiern können", hält Hennemann den Verantwortlichen vor.
In den jetzt verhandelten Fällen soll eine Entscheidung am 14. Juni verkündet werden. Ein 67 Jahre alter Mann verlangt zum Beispiel 150.000 Euro zurück. Diesen Betrag hatte er als Bargeld in einem Schließfach in der Norderstedter Filiale deponiert. Er habe das Geld eigentlich mit nach Hause nehmen wollen, weil die Haspa ein Verwahrentgeld (Strafzinsen) für sein Guthaben oberhalb von 50.000 Euro verlangt habe. Ein Mitarbeiter der Haspa habe ihn gewarnt, das sei zu unsicher, und das Schließfach als Alternative angeboten. In einem anderen Fall geht es um Bargeld in Höhe von mindestens 25.000 Euro sowie Goldbarren und Goldmünzen.
Der Einbruch hatte im August 2021 bundesweit für Schlagzeilen gesorgt. Eine umfangreiche Fahndung einschließlich Durchsuchungen in Berlin und einem Beitrag in der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... ungelöst" brachte die Polizei bisher allerdings nicht auf die Spur der Täter.