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Hamburg & Schleswig-HolsteinStreit um Belegung der Elbphilharmonie kommt vor Gericht

10.11.2021, 01:49 Uhr
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(Foto: Marcus Brandt/dpa/Archivbild)

Hamburg (dpa/lno) - Ein Streit zwischen einem Konzertveranstalter und der Hamburger Elbphilharmonie kommt heute vor Gericht. Im Zivilverfahren ist der Kläger nach Angaben eines Gerichtssprechers der Meinung, die Elbphilharmonie benachteilige ihn bei der Terminvergabe zur Veranstaltung klassischer Konzerte.

Der 2018 von einem Hamburger Musikwissenschaftler und Komponisten gegründeter Konzertveranstalter wolle erreichen, dass er bis zu 20 Veranstaltungen pro Jahr mit von ihm vertretenen Künstlern im Großen Saal des berühmten Konzerthauses organisieren könne.

Streitig sei, ob die Beklagten - die Elbphilharmonie und Laeiszhalle Betriebsgesellschaft mbH und die HamburgMusik gGmbh - ein inhaltliches Prüfungsrecht haben, berichtete der Sprecher weiter. "Die Beklagten machen geltend, dass sie beim Programm gewissen Vorgaben unterliegen", sagte der Gerichtssprecher. "Das bezieht sich auf Qualität, Mischung und Erschwinglichkeit." Daran müssten die Konzerte von externen Veranstaltern gemessen werden. Nach Auffassung der Beklagten könne der nun klagende Konzertveranstalter deshalb nicht so zum Zuge kommen, wie er es gerne hätte.

"Der Kläger fühlt sich diskriminiert und beruft sich auf das Kartellrecht", sagte der Gerichtssprecher. Er mache geltend, selbst wenn die inhaltlichen Programmvorgaben Geltung hätten, könne er sie erfüllen.

Ein Sprecher der Elbphilharmonie wollte sich vor Prozessbeginn nicht äußern.

© dpa-infocom, dpa:211109-99-929802/2

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