Hamburg & Schleswig-HolsteinVize-Schulleiter wegen Beziehung zu Schülerin entlassen

Ein Kieler Vize-Schulleiter muss seinen Posten räumen: Über ein Jahr soll er eine intime Beziehung zu einer minderjährigen Schülerin geführt haben.
Kiel (dpa/lno) - Der stellvertretende Schulleiter eines Kieler Gymnasiums ist wegen einer Beziehung zu einer minderjährigen Schülerin von einem Gericht aus dem Beamtenverhältnis entfernt worden.
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der inzwischen 53-Jährige zu der minderjährigen Schülerin über ein Jahr eine intime Beziehung führte, teilte eine Sprecherin des schleswig-holsteinischen Verwaltungsgerichts mit. Zu Beginn der Beziehung war das Mädchen 16 Jahre alt. Das Gericht verhängte die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme.
Machtposition gezielt ausgenutzt
Nach Gerichtsangaben hat der stellvertretende Schulleiter gezielt seine Machtposition dafür ausgenutzt, die Schülerin in eine Beziehung zu verwickeln. Er soll ihr Vorteile für ihre schulische Laufbahn versprochen und sie zu sexuellen Handlungen überredet haben. Dadurch hat er dem Gericht zufolge nicht nur seine Amtspflichten verletzt, "sondern diese zur Befriedigung eigener Bedürfnisse missbraucht". Das sei "ein schwerer Verstoß gegen das strikte Distanzgebot für Lehrkräfte".
Die Entscheidung darüber, ob der entlassene Lehrer künftig wieder unterrichten dürfe, liege beim Land, erklärte eine Gerichtssprecherin.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Beamte stehen ihren Dienstherren gegenüber in einem besonderen Rechtsverhältnis, aus dem sogenannte Wohlverhaltenspflichten folgen. Für Lehrkräfte ergibt sich daraus unter anderem das Distanzgebot gegenüber Schülerinnen und Schülern.
Die Entlassung eines Beamten ist nur über eine Klage durch den Dienstherrn – das jeweilige Bundesland – möglich. Das Land wird dabei durch das jeweilige Bildungsministerium vertreten.
Mit der Entfernung aus dem Beamtenverhältnis geht laut Gericht auch die Streichung der Bezüge und Pensionsansprüche einher. Gegen das Urteil kann der Beklagte beim Oberverwaltungsgericht in Berufung gehen.