Hamburg & Schleswig-HolsteinVolksinitiative "Hamburg enteignet" vor Verfassungsgericht

Große Wohnungsgesellschaften mit mehr als 500 Wohnungen enteignen - das ist das Ziel der Volksinitiative "Hamburg enteignet". In der Bürgerschaft gibt es dafür nur wenig Unterstützung. Nun hat der Senat einen nächsten Schritt eingeleitet.
Hamburg (dpa/lno) - Der Senat hat wegen rechtlicher Bedenken an der Volksinitiative "Hamburg enteignet" das Verfassungsgericht angerufen. Vergangene Woche sei dort ein Antrag eingegangen mit dem Feststellungsziel, dass die nächste Stufe - das Volksbegehren - nicht durchzuführen sei, bestätigte ein Gerichtssprecher der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag. Demnach ist der Senat verpflichtet, das Gericht bei rechtlichen Bedenken gegen die Durchführung des Volksbegehrens anzurufen.
"Das Hamburgische Verfassungsgericht hat in Fällen dieser Art zu prüfen, ob die zugrunde liegende Volksinitiative die Grenzen der Hamburgischen Verfassung wahrt und mit sonstigem höherrangigen Recht vereinbar ist", erklärte Gerichtssprecher Kai Wantzen. Aus der Senatskanzlei hieß es, dass diesbezüglich "erhebliche Zweifel" bestünden. Nach Angaben Wantzens entscheidet das Gericht nach der Prüfung über die Durchführung des Volksbegehrens, das während des Verfahrens ruhe.
Die Forderung nach einem Vergesellschaftungsgesetz für die Hansestadt hatten laut Volksinitiative "Hamburg Enteignet" mehr als 18.000 Hamburgerinnen und Hamburger unterstützt. Ziel der Initiative ist die Enteignung großer Wohnungsgesellschaften mit mehr als 500 Wohnungen, um die Mieten zu senken.
Die Unterschriften der Unterstützer waren im März dieses Jahres an den Senat übergeben worden. Dieser bestätigte, dass die erforderliche Zahl von mindestens 10.000 Unterschriften erreicht wurde. Die Bürgerschaft habe sich in öffentlicher Sitzung mit dem Anliegen befasst, hieß es. Dort unterstützt jedoch lediglich die Linksfraktion die Initiative. Vor gut einem Monat haben die Initiatorinnen und Initiatoren dann nach Senatsangaben den nächsten Schritt - ein Volksbegehren - beantragt. Käme es zustande, wäre letztendlich auch der Weg für einen Volksentscheid frei.
Kritik an dem Vorgehen des Senats kam am Dienstag aus der Linksfraktion. Ihre mietenpolitische Sprecherin Heike Sudmann sagte: "Der Senat hat seit Jahren kein wirksames und nachhaltiges Mittel gegen die Mietenexplosion gefunden."
Eine Enteignung profitorientierter Wohnungsunternehmen würde ihren Worten nach den betroffenen Mieterinnen und Mietern helfen. Doch der Senat wolle "seinen Kuschelkurs" mit ebenjener Wohnungswirtschaft und "windigen" Investorinnen und Investoren fortsetzen. "Der Gang vor das Verfassungsgericht ist von Verzweiflung getrieben und von dem Wunsch, von dem eigenen Versagen abzulenken", sagte Sudmann.