Hamburg & Schleswig-HolsteinTödlicher Messerstich: Zehn Jahre Haft nach Streit in Disko

Das Landgericht Lübeck spricht ein klares Urteil gegen einen 22-Jährigen. Er nahm den Tod seines Opfers willentlich in Kauf, sagt die Richterin – und kritisiert auch seine damaligen Begleiter scharf.
Lübeck/Trittau (dpa/lno) - Zwei Gruppen geraten in einer Diskothek in Trittau im Kreis Stormarn in Streit. Es gibt Schläge, Gläser und Flaschen fliegen und dann erleidet ein 21-Jähriger einen tödlichen Messerstich. Mehr als ein Jahr später das Landgericht Lübeck nun einen 22-Jährigen zu zehn Jahren und neun Monaten Haft verurteilt.
Die Kammer sah den Tatbestand des Totschlags als erwiesen an. "Wer mit einem Messer in dieser Weise und mit dieser Wucht in den Oberkörper sticht, der nimmt den Tod willentlich in Kauf", sagte die Richterin Gesine Brunkow bei der Urteilsverkündung.
In der Diskothek in Trittau war die Auseinandersetzung in den frühen Morgenstunden des 13. April 2025 ausgebrochen. Dabei zog der Angeklagte nach den Worten der Richterin ein Messer und stach auf einen 21-Jährigen ein. Es war ein Stich zwischen die Rippen – dieser verletzte die Lunge des Opfers und führte zu dessen Tod. Das Messer hatte sich der Angeklagte laut Brunkow vor der Tat von einem Freund geliehen.
Opfer starb noch vor Ort
Der Angeklagte sei zuvor aus Hamburg zu der Diskothek gefahren. Dort habe er ursprünglich mit Freunden feiern gehen wollen. Seine Freundin habe ihn jedoch angerufen und von Belästigungen berichtet.
In der Lounge des Clubs sei es dann zu einer Schlägerei zwischen zwei Gruppen gekommen. Man gehe davon aus, dass eine Person aus der Gruppe des Angeklagten Streit mit seiner Ex-Freundin angefangen habe. Laut der Richterin dauerte die Auseinandersetzung insgesamt nur 28 Sekunden.
In deren Verlauf zog der Angeklagte sein Messer, klappte es auf und verpasste dem jungen Mann mit Wucht den Stich. Der 21-Jährige hatte keine Chance, diesen zu überleben, erklärte die Richterin er starb noch vor Ort. Dass es sich bei der Tatwaffe um ein einschneidiges Messer und nicht etwa um eine Scherbe durch geworfene Gläser oder Flaschen gehandelt habe, habe die Gerichtsmedizin ergeben.
Messer wurde aus Diskothek geschmuggelt
Als Motiv sieht die Richterin Rache, da die Freundin des Angeklagten bei der Auseinandersetzung zu Fall gekommen sei. Für den Angeklagten selbst habe es keine konkrete Bedrohung gegeben. "Vielmehr ist genau das passiert, was passiert, wenn ein Messer mitgeführt wird", betonte die Richterin.
Nach der Tat trat die Gruppe des Tatverdächtigen den Angaben nach ruhig und überlegt die Flucht an. Sie warteten, bis alle bezahlt hatten, ließen sich von Bekannten mit dem Auto abholen und schmuggelten das Messer aus der Diskothek. Dazu steckten sie es in die Tasche einer Jacke, die sie einer ahnungslosen Freundin der Gruppe überwarfen.
Vor Gericht zeigten die anderen Gruppenmitglieder Erinnerungslücken und logen, um den Angeklagten zu entlasten, kritisierte Richterin Brunkow. Der Angeklagte habe zudem keine Reue gezeigt, und seine Darstellung wirke unplausibel im Licht der Zeugenaussagen, Videoaufnahmen und gerichtsmedizinischen Befunde.
Urteil bislang nicht rechtskräftig
Mit dem Urteil ging das Gericht über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus: Diese forderte wegen Totschlags eine Haftstrafe von neun Jahren und acht Monaten, wie eine Sprecherin des Landgerichts sagte. Die Nebenklage verlangte sogar 12 Jahre.
Auf Freispruch plädierte hingegen die Verteidigung. Aus ihrer Sicht sei nicht bewiesen, dass der Angeklagte der Täter ist. Für die Kammer sei es jedoch ausgeschlossen, dass außer des Angeklagten eine andere Person in Betracht komme, erklärte die Richterin. Dies zeigten etwa auch Videoaufnahmen aus der Diskothek.
Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden. Es ist bisher nicht rechtskräftig.