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HessenTigerkralle und Seepferdchen im Gepäck: Geldstrafe

26.07.2023, 02:04 Uhr
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(Foto: Swen Pförtner/dpa/Symbolbild)

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen einer Tigerkralle und zehn getrockneten Seepferdchen im Reisegepäck ist ein Vietnam-Tourist zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Vor dem Amtsgericht Frankfurt wurden am Mittwoch 60 Tagessätze rechtskräftig, nachdem der 38 Jahre alte Angeklagte schriftlich den Einspruch gegen einen entsprechenden Strafbefehl auf das Strafmaß beschränkt hatte. Über die Höhe des Tagessatzes der Geldstrafe soll gesondert entschieden werden.

Die einem strengen Artenschutz unterliegenden Reisemitbringsel waren im September vergangenen Jahres auf dem Frankfurter Flughafen sichergestellt worden. Laut Aussage des 38-Jährigen hatte er die als Anhänger gefasste Kralle sowie die Seepferdchen als "Souvenirs für die Familie" gedacht. Mittlerweile verzichtete er jedoch auf die Rückgabe der beschlagnahmten Stücke. Zur Höhe der Tagessätze stellte er den Antrag, statt 30 Euro wie im Strafbefehl nur noch 15 Euro zahlen zu müssen, weil er Sozialleistungen beziehe.

Quelle: dpa

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