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HessenGericht verbietet Fahrrad-Demo auf Autobahn

29.07.2026, 12:19 Uhr
Der-Hessische-Verwaltungsgerichtshof-in-Kassel-hat-die-Beschwerde-des-Anmelders-gegen-die-Entscheidung-des-Verwaltungsgerichts-Giessen-ueber-das-Verbot-des-Befahrens-der-A-5-mit-Fahrraedern-zurueckgewiesen

Keine Radler auf der A5 zwischen Bad Nauheim und Butzbach. Die Entscheidung des VGH stützt sich auf eine Gefahrenprognose des Wetteraukreises.

Kassel/Bad Nauheim/Butzbach (dpa/lhe) - Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel (VGH) hat eine Fahrraddemo auf der Autobahn 5 verboten. Das Gericht bestätigte weitgehend die Gefahrenprognose des Wetteraukreises und wies eine Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gießen vom Dienstag zurück.

Der Anmelder der Kundgebung wollte nach VGH-Angaben am heutigen Mittwoch auf der vielbefahrenen A5 mit einer Fahrraddemo zwischen den Anschlussstellen Bad Nauheim und Butzbach gegen einen Ausbau der Autobahn protestieren. Der Wetteraukreis hatte dies am vergangenen Freitag untersagt und eine Alternativroute über die Bundesstraße 3 vorgeschlagen. Dagegen hatte sich der Organisator der Kundgebung mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht Gießen gewehrt.

Das VG Gießen lehnte den Antrag jedoch ab. Der Beschluss ist den Angaben zufolge auf dem verwaltungsgerichtlichen Instanzenweg nicht anfechtbar.

Quelle: dpa

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