HessenGewalt in der Familie - neues Angebot für Männer

Die registrierten Fälle psychischer oder physischer Gewalt im häuslichen Umfeld nehmen zu. Was kann man machen? Und wo gibt es Hilfe?
Darmstadt (dpa/lhe) - Körperverletzung, Stalking, Nötigung, sexuelle Belästigung bis hin zu Mord oder Totschlag: Gewalt durch Familienmitglieder oder Lebenspartner hat viele Gesichter. Die meisten Opfer sind Frauen. Doch auch Männer sind betroffen, werden von ihren Partnerinnen oder Partnern oder von Familienmitgliedern misshandelt.
Laut dem aktuellsten Lagebild 2024 des Bundeskriminalamtes (BKA) zur häuslichen Gewalt sind knapp 30 Prozent der Opfer Männer. Für sie startet jetzt in Darmstadt ein Pilotprojekt in Hessen, um Hilfe anzubieten - eine Männerschutzwohnung.
Was bietet die Männerschutzwohnung?
In der Wohnung in Darmstadt gibt es nach Aussagen von Boris von Heesen vom Verein Flexible Jugendhilfe, der das Pilotprojekt betreut, zwei Einzelzimmer für Männer sowie ein Zimmer für zwei Kinder. "Laut Konzept werden bis zu zwei Männer in der Wohnung sozialpädagogisch begleitet, um sich zu stabilisieren, Ruhe zu finden und Kraft für einen Neustart zu sammeln." Zudem bestehe das Angebot einer geschlechtssensiblen Männerberatung, um die Betroffenen auch psychisch zu stabilisieren. Das Interesse ist von Heesen zufolge groß.
Nach seinen Angaben waren ursprünglich zwei Wohnungen in Nord- und Südhessen geplant. "Aufgrund von Budgetzwängen ist davon Abstand genommen worden. Ich denke, nach der Pilotphase wird evaluiert werden, ob es auch eine solche Wohnung in Nordhessen braucht."
Bei einer Vorstellung des Projektes sprach Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) von bundesweit gerade einmal 18 solcher Wohnungen mit 55 Plätzen. Das Land fördert den Pilotversuch bis Ende 2026 mit 35.000 Euro. Die Pilotphase ist von Heesen zufolge auf drei Jahre angelegt.
Wie definiert das BKA diese Form der Gewalt?
Das BKA unterscheidet in seinem Lagebild zwei Formen, die Partnerschaftsgewalt und die innerfamiliäre Gewalt. Bei der ersten Form sind die Täter Ehe- oder Lebenspartner sowie ehemalige Partner. Bei der innerfamiliären Gewalt kommen die Täter aus dem näheren Umfeld, es sind zum Beispiel Eltern, Schwiegereltern, Schwager, Onkel oder Tanten.
Bei beiden Formen gibt es eine ganze Reihe möglicher Straftaten, wie zum Beispiel Körperverletzung, Tötungsdelikte, Zuhälterei, Zwangsprostitution oder sexuelle Übergriffe. Zur innerfamiliären Gewalt zählt unter anderem auch Verstümmelung von Genitalien und Missbrauch auch von Kindern sowie Zwangsheirat.
Wie hat sich diese Gewalt entwickelt?
Die Zahl der Opfer ist dem BKA zufolge vom Jahr 2020 bis zum Jahr 2024 von 225.694 auf 265.942 gestiegen. Dies sei ein Anstieg um 17,8 Prozent. 2024 seien 187.128 der Opfer weiblich und 78.814 männlich gewesen. "286 Opfer kamen durch häusliche Gewalt zu Tode, davon 95 männliche und 191 weibliche Opfer", heißt es vom BKA. Die Zahl der Tatverdächtigen stieg zwischen 2020 und 2024 von 187.581 auf 215.520.
Dabei handele es sich lediglich um die bekanntgewordenen, registrierten Fälle. Sozialministerin Hofmann geht von einem großen Dunkelfeld aus, was aus einer Dunkelfeldstudie hervorgehe.
Welche Hilfe für Opfer soll kommen?
Der Bundesrat hatte im Juni die vom Bundestag bereits beschlossene Reform des Gewaltschutzgesetzes gebilligt. Damit soll der Einsatz sogenannter elektronischer Fußfesseln Opfer häuslicher Gewalt künftig besser vor erneutem Kontakt mit dem Täter schützen. Ein Gericht soll Täter zum Tragen der Fußfessel verpflichten können, um ein Annäherungsverbot durchzusetzen. Kommt der Täter zu nahe, wird das Opfer über ein Empfangsgerät gewarnt.
Mit der Reform des Gewaltschutzgesetzes soll die gemeinsame elektronische Überwachungsstelle der Länder für Fußfesseln umfassend ausgebaut werden, um Opfer von Gewalt im häuslichen Umfeld besser zu schützen. Zu den derzeit rund 30 Stellen für die bundesweite Überwachung sollen 72 hinzukommen, sagten Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Hessens Justizminister Christian Heinz (CDU) unlängst.
Hessen überwacht die Träger von Fußfesseln zentral für alle Bundesländer und rechnet mit Inkrafttreten des reformierten Gewaltschutzgesetzes kommendes Jahr mit einer deutlichen Steigerung der zu überwachenden Personen.
Welche Hilfen gibt es?
Eine Sammlung mit Hilfsangeboten bietet das Bundesjustizministerium. Es gebe telefonische oder digitale Angebote. Bei akuter Bedrohung sei die Polizei der erste Ansprechpartner. Schutz bieten Frauenhäuser oder ein Projekt wie die Männerschutzwohnung.
Zudem steht das Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen" betroffenen Frauen zur Seite, die Gewalt erlebt haben. Das bundesweite Angebot kann kostenlos und anonym an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr unter der Nummer 116 016, per E-Mail sowie per Chat auf www.hilfetelefon.de erreicht werden, heißt es vom Ministerium. Die Beraterinnen würden in 18 Fremdsprachen sowie in deutscher Gebärdensprache unterstützen. Solche Angebote gibt es auch für Männer und für Kinder und Jugendliche.