HessenHaftstrafe für Trickdiebstähle in Fernzügen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Wegen Trickdiebstählen am Fernbahnhof des Frankfurter Flughafens sowie in Fernzügen ist ein 48 Jahre alter Mann in Frankfurt zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt worden. Das Landgericht ging am Mittwoch in seinem Urteil von vier Einzeltaten aus, bezog in die Entscheidung allerdings ein vorheriges Urteil des Amtsgericht Düsseldorf wegen ähnlicher Taten zur Bildung einer Gesamtstrafe ein. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Der Angeklagte hatte sich im März 2019 gemeinsam mit mehreren Komplizen am Bahnsteig vor allem bei Touristen aus Asien und Afrika als Einstiegshilfe oder Kofferträger ausgegeben. Während die Opfer mit ihrem Gepäck und dem Einsteigen beschäftigt waren, zog ihnen der Angeklagte die Brieftaschen mit Bargeld, Kreditkarten und Ausweispapieren aus Mantel oder Jacke. Die Beute bei den Frankfurter Taten bezifferte auf knapp 14.000 Euro - dieser Betrag wurde vom Gericht eingezogen.
Im Prozess legte der derzeit inhaftierte Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Er habe in seiner polnischen Heimat an Geldsorgen und Schulden gelitten und deshalb einen "Urlaub" in Deutschland verbracht. Bei den Opfern, die aufgrund ihrer fehlenden Erfahrung mit deutschen Behörden gezielt ausgewählt worden waren, entschuldigte er sich.