HessenVolksbegehren zu Verkehr beschäftigt Staatsgerichtshof

Wurde ein Volksbegehren für eine Verkehrswende in Hessen zu unrecht von der damaligen schwarz-grünen Landesregierung abgewiesen? Die Frage ist nun vor dem Staatsgerichtshof behandelt worden.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Es geht unter anderem um mehr Radwege, breitere Bürgersteige und zusätzlichen öffentlichen Nahverkehr: Mehrere Verbände hatten sich 2022 mit einem Volksbegehren für eine "Verkehrswende Hessen" starkgemacht. War diese Initiative verfassungskonform? Diese Frage ist nun in einer öffentlichen Verhandlung vor dem hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden debattiert worden. Eine Entscheidung wird erst zu einem späteren Zeitpunkt erwartet.
Die Verbände waren mit ihrem Volksbegehren vor rund vier Jahren gescheitert. Kern war mit dem "Verkehrswendegesetz" ein neues hessisches Mobilitätsgesetz. Die damalige schwarz-grüne Landesregierung lehnte das Vorhaben als "nicht verfassungskonform" ab. Der Entwurf gehe über die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landes hinaus, hatte das Verkehrsministerium argumentiert. Die Initiatoren der "Verkehrswende Hessen" reichten daraufhin Klage beim Staatsgerichtshof ein.
Die rund 70.000 Unterschriften für das Volksbegehren waren im Sommer 2022 mit einem spektakulären Fahrradkorso über die Autobahn 66 nach Wiesbaden gebracht worden. Mit ihren Vorschlägen wollten die Initiatoren erreichen, dass die Mobilität in Hessen bis 2030 klimaneutral und sozial gerechter wird. Besonders auf Schulwegen soll die Verkehrssicherheit den Initiatoren zufolge verbessert werden. Das vorgeschlagene Gesetz zielt auch auf attraktive Alternativen zum Autoverkehr in ländlichen Regionen.
Die juristische Vertreterin der "Verkehrswende Hessen" bekräftigte bei der mündlichen Verhandlung, das Vorhaben stehe nicht im Widerspruch zur hessischen Verfassung. Die Anwältin brachte auch die Möglichkeit ins Spiel, das Volksbegehren teilweise zuzulassen.
Staatssekretärin: Land nimmt Inhalte des Volksbegehrens ernst
Die Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Ines Fröhlich (SPD), lobte das Volksbegehren inhaltlich. Das Engagement für Umweltschutz und Nahmobilität verdiene Respekt, sagte sie. Da seien die Initiatoren der "Verkehrswende Hessen" und das Land überhaupt nicht "auseinander". Das Land nehme die Inhalte der Initiative sehr ernst.
Es gehe darum, ob das Volksbegehren verfassungsrechtlich zugelassen werden könne, sagte Fröhlich und bekräftigte, dass große Teile nicht die Landesgesetzgebung beträfen oder zu unbestimmt formuliert seien. Fröhlich verwies auf das hessische Nahmobilitätsgesetz, das 2023 in Kraft trat. Das Gesetz stärkt unter anderem das Radfahren und Zufußgehen.
Zum Trägerkreis von "Verkehrswende Hessen" zählen unter anderem der "Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Landesverband Hessen" (ADFC) und der "FUSS - Fußgängerschutzverein und Fachverband Fußverkehr Deutschland".