Regionalnachrichten

HessenNeuartiges Auszählen bei Kommunalwahlen landet vor Gericht

17.12.2025, 03:32 Uhr
Die-elf-Richterinnen-und-Richter-des-hessischen-Staatsgerichtshofs-befassen-sich-nun-mit-der-Wahlrechtsreform-im-Land

Bald können Hessinnen und Hessen wieder ihre kommunalen Parlamente bestimmen. Die Sitzverteilung will Schwarz-Rot jedoch anders berechnen lassen. Damit befasst sich Hessens höchstes Gericht. Warum?

Wiesbaden (dpa/lhe) - Wahlberechtigte in Hessen können am 15. März wieder ihre Gemeinde- und Kreisparlamente wählen. Dabei will die schwarz-rote Landesregierung die Sitzverteilung neuartig berechnen. So möchte sie einer Zersplitterung vorbeugen und Ein-Personen-Fraktionen verhindern. Laut Experten werden größere Parteien etwas begünstigt. Dagegen klagt die oppositionelle FDP-Landtagsfraktion. An diesem Mittwoch (11.00 Uhr) befasst sich damit der Staatsgerichtshof in Wiesbaden in mündlicher Verhandlung.

Ein Urteil zum sogenannten Normenkontrollantrag der FDP (P. St. 3013) wird erst Wochen später erwartet. Hessens höchstes Gericht soll klären, welches Auszählverfahren bei den Kommunalwahlen für die Vertretungen in 21 Kreistagen sowie in mehr als 420 Städten und Gemeinden in Hessen gilt.

Die FDP wertet die Wahlrechtsreform als Angriff auf "die demokratische Vielfalt in den hessischen Kommunalparlamenten". Nach ihren Berechnungen hätten CDU und SPD bei den bislang letzten Kommunalwahlen 2021 in Hessen 94 beziehungsweise 68 mehr Mandate bekommen, wäre damals schon das neue Berechnungsverfahren angewandt worden. Insgesamt hätten sich 272 Mandate verschoben.

Hessens Landesregierung verweist dagegen gern auf das Beispiel Frankfurt: Dort sitzen gegenwärtig gleich 16 Gruppierungen im Stadtparlament. Nach dem neuen Auszählverfahren wären es wenigstens noch elf.

Quelle: dpa

Regionales