HessenNeues Auszählverfahren bei Wahlen - Chaos oder Gelassenheit?

Hessens höchstes Gericht hat das Wahlverfahren in mehr als 400 Kommunen gekippt. Was bedeutet das für Rathäuser, IT-Dienstleister und Wähler?
Wiesbaden (dpa/lhe) - Spektakulär hat Hessens Staatsgerichtshof das neue Sitzverteilungsverfahren bei den Kommunalwahlen in eineinhalb Monaten für verfassungswidrig erklärt - droht jetzt Chaos? Ja, hat die Grünen-Opposition im Landtag in einer ersten Reaktion vermutet: Die Kommunen könnten ihre bisherige Wahlvorbereitung "in die Tonne kloppen". Nein, versichern dagegen Land und eine Reihe von angefragten Kommunen.
Das von Schwarz-Rot in Hessen ursprünglich vorgesehene neue Sitzverteilungsverfahren nach d'Hondt verstößt gegen die Landesverfassung. Seine Nachteile für kleine Parteien sind laut dem jüngsten Gerichtsurteil zu groß. Das bedeutet die Rückkehr zum seit fast seit einem halben Jahrhundert angewandten sogenannten Hare-Niemeyer-Verfahren. Vergebens hat die Landesregierung zuvor argumentiert, diese könne eine Zersplitterung der Kommunalparlamente teils in Kleinstfraktionen fördern. Laut Experten werden mit d'Hondt größere Parteien - wie etwa CDU und SPD - etwas begünstigt.
Innenminister gibt sich gelassen
Gleich nach dem Gerichtsurteil hat Innenminister Roman Poseck (CDU) betont, die Rückkehr zur bisherigen Hare-Niemeyer-Auszählmethode "sollte ohne Weiteres gelingen, weil alle gängigen Sitzzuteilungsverfahren vorprogrammiert sind. Die Bürger können sich darauf verlassen, dass die Kommunalwahl ohne Probleme durchgeführt werden kann."
Auch SPD-Fraktionschef Tobias Eckert sagt nun: "EDV-mäßig ist das im Hintergrund schon so programmiert, dass Sie einfach die Knöpfchen dafür drücken müssen." Er sehe keine neuen Risiken.
Demnach würde sich also für Wählerinnen und Wähler nichts ändern, wenn sie am 15. März über die Mandate in den 21 Kreistagen sowie den kommunalen Parlamenten von 421 Städten und Gemeinden in Hessen abstimmen.
Und für die Kommunen? Hessens größte Stadt Frankfurt teilt mit, sie müsse - wie auch andere Gemeinden - umschwenken bei der Software, mit der die Sitzverteilung automatisiert berechnet werde. Noch am Tag des Gerichtsurteils habe Frankfurt mit dem IT-Dienstleister Kontakt aufgenommen.
Hessens größte Stadt sieht keine Probleme - aber Mehraufwand
"Wir gehen davon aus, dass die Umstellung unproblematisch sein wird. Gleichwohl müssen bereits abgeschlossene Testszenarien sowohl beim IT-Dienstleister als auch im Wahlamt der Stadt Frankfurt am Main wiederholt werden, was einen zusätzlichen Aufwand bedeutet", sagt Stefan Köster vom Frankfurter Bürgeramt Statistik und Wahlen.
Die Landeshauptstadt Wiesbaden sieht sich nach eigenen Angaben wegen des Gerichtsurteils "vor keine organisatorischen Probleme" gestellt. "Der Aufwand für die Programmierung ist uns nicht bekannt", teilt ein Stadtsprecher mit. Das Verfahren werde von dem kommunalen IT-Dienstleister ekom21 betreut.
Rasche Information der Landeswahlleitung
Auch in Rüsselsheim heißt es, das Urteil habe keinen Einfluss auf die Vorbereitungen der Kommunalwahl. Die Stadt Hanau rechnet nach eigenen Angaben ebenso mit keinen organisatorischen Problemen. "Die Entscheidung bedeutet keinen organisatorischen Mehraufwand", teilt die Stadt mit. Lediglich das von ihr eingesetzte Verfahren bezüglich der Sitzberechnung sei anzupassen.
Eine Stadtsprecherin aus Gießen erklärt ebenfalls: "Das Urteil stellt uns nicht vor organisatorische Probleme." Für die Programmierung der Berechnung sei auch hier der IT-Spezialist ekom21 zuständig. Dieser sei nach Kenntnis der Stadt noch am Tag des Gerichtsurteils direkt von der Landeswahlleitung informiert worden.
Kassel: Auf beide Möglichkeiten vorbereitet
Auch Kassel gibt sich gelassen hinsichtlich der Änderungen bei der Wahlsoftware. Da bekannt gewesen sei, dass die Entscheidung des Staatsgerichtshofs noch ausstehe, habe es bereits entsprechende Vorbereitungen für ein mögliches Umschwenken beim Auszählverfahren gegeben.