HessenGetötete 14-Jährige: Lebenslange Haft gefordert

Er soll eine 14-jährige Freundin erwürgt haben, um sich sexuell zu befriedigen. Ein 21-Jähriger muss sich dafür vor dem Landgericht Kassel verantworten. Ihm droht eine langjährige Haftstrafe.
Kassel (dpa/lhe) - Im Prozess um eine getötete 14-Jährige aus dem nordhessischen Bad Emstal vor dem Landgericht Kassel hat die Staatsanwaltschaft eine lebenslange Haftstrafe wegen Mordes mit dem Vorbehalt anschließender Sicherungsverwahrung gefordert. Er sehe einen direkten Tötungsvorsatz bei dem Angeklagten, sagte der Staatsanwalt am Mittwoch in seinem Plädoyer. "Die Tat war geplant. Es wurde vom Angeklagten eine günstige Gelegenheit abgewartet, um seine Fantasie auszuleben." Die Nebenkläger - Anwälte der Mutter und des Vaters der Getöteten - schlossen sich den Forderungen an. Zuvor hatte ein psychiatrischer Gutachter dem Beschuldigten volle Schuldfähigkeit attestiert.
Das Opfer war am 28. September vergangenen Jahres tot am Rande eines Feldwegs in Bad Emstal (Landkreis Kassel) entdeckt worden, nachdem es seit dem Vorabend vermisst worden war. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten - ein 21 Jahre alten Bekannten der Schülerin - vor, sie zur Befriedigung des Geschlechtstriebs erwürgt zu haben. Zudem legt sie ihm zur Last, sich durch die Tat mit der Störung der Totenruhe eine andere Straftat ermöglicht zu haben. Der Beschuldigte soll die Leiche des Mädchens in sexuell motivierter Weise berührt und dies gefilmt und fotografiert haben.
Zum Prozessauftakt in der vergangenen Woche hatte der Beschuldigte eingeräumt, die 14-Jährige bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt zu haben, nachdem er mit ihr in einen Streit geraten sei. Anschließend habe er sie entkleidet und Film- und Videoaufnahmen von ihr gemacht, um sie damit von einer Anzeige bei der Polizei abzuhalten, wenn sie wieder aufwache. Töten wollen habe er sie nicht.
Weil der Beschuldigte zur Tatzeit 20 Jahre und 11 Monate alt und somit Heranwachsender war, ist eine Jugendkammer des Landgerichts Kassel für den Fall zuständig. Sie muss nun entscheiden, ob der Angeklagte nach Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht verurteilt wird. Nach Jugendstrafrecht droht ihm eine Haftstrafe von maximal zehn Jahren, nach Erwachsenenstrafrecht von maximal 15 Jahren.
Der Staatsanwalt und die Nebenkläger forderten, Erwachsenenstrafrecht anzuwenden. Der Verteidiger des Angeklagten plädierte für die Anwendung des Jugendstrafrechts. Er sehe das Mordmerkmal der Befriedigung des Geschlechtstriebs als nicht erfüllt an, erklärte er zudem und beantragte, seinen Mandanten wegen Totschlags zu verurteilen. Er halte eine Freiheitsstrafe von unterhalb der Grenze von zehn Jahren für tat- und schuldangemessen.
Das Gericht zog sich nach den Plädoyers zur Beratung zurück und kündigte an, am späten Nachmittag möglicherweise ein Urteil verkünden zu wollen.