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HessenRichter entscheiden kommende Woche über Bordellöffnung

05.06.2020, 13:50 Uhr
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(Foto: Oliver Berg/dpa/Archivbild)

Kassel/Frankfurt (dpa/lhe) - Die Öffnung von Bordellen in der Corona-Pandemie wird in der kommenden Woche Hessens oberstes Verwaltungsgericht beschäftigen. Der 8. Senat wolle mindestens ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren eines Bordellbetreibers entscheiden, der sich gegen die Schließung wende, sagte ein Sprecher des Verwaltungsgerichtshofs in Kassel am Freitag. Dort sind mehrere solcher Eilanträge anhängig.

Unter anderem hatten sich elf Bordellbetreiber aus Frankfurt gegen die Beschränkungen wegen der Corona-Pandemie gewehrt. Trotz Lockerungen der Maßnahmen dürfen Bordelle in Hessen weiterhin nicht öffnen. Die Bordellbetreiber hatten ein Hygienekonzept für die Wiedereröffnung vorgelegt.

Neu beim Verwaltungsgerichtshof eingegangen ist ein Eilverfahren, das sich gegen die Schließung von Schwimmbädern richtet. Wann die Richter darüber entscheiden, sei noch nicht absehbar. Insgesamt ebbt die Welle von unterschiedlichen Eilanträgen gegen Corona-Beschränkungen vor dem Gerichtshof ab. Es sei nahezu in allen anhängigen Streitfragen mindestens einmal entschieden worden, sagte der Justizsprecher. Noch nicht entschieden sei in den Hauptsacheverfahren, sofern diese nicht wegen gescheiterter Eilanträge zurückgenommen oder für erledigt erklärt würden.

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