HessenSo wird der Japankäfer in Hessen bekämpft

Rasen nicht wässern, Ernte streng kontrollieren: Hessens Behörden ziehen alle Register gegen den Japankäfer. Wie Sie den Schädling erkennen und was bei einem Fund zu tun ist.
Gießen/Kassel (dpa/lhe) - Im August vergangenen Jahres ist in Südessen der erste Japankäfer entdeckt worden. Inzwischen wurden sieben weitere Exemplare des gefräßigen Schädlings im Raum Trebur im Kreis Groß-Gerau gefangen. Der für ganz Hessen zuständige Pflanzenschutzdienst beim Regierungspräsidium Gießen geht daher nicht mehr von einem zufälligen vereinzelten Auftreten aus.
Die nicht heimische Käferart besitzt der Behörde zufolge ein enormes Schadpotenzial. "Der Japankäfer hat über 400 Wirtspflanzen auf seinem Speiseplan, zum Beispiel Weinreben, Mais und Obstbäume", erläuterte sie. Die erwachsenen Käfer könnten Schäden verursachen, indem sie Blätter, Früchte und Blüten fressen.
Gefahr für Landwirtschaft, Gartenbau und Grünflächen
"Die Larven entwickeln sich im Boden, ernähren sich vor allem von Graswurzeln und gefährden somit Grünflächen aller Art", heißt es von der Behörde weiter. Das bedeute, dass der Käfer nicht nur ein Risiko für landwirtschaftliche Betriebe oder Gartenbaubetriebe darstellt, die Pflanzen produzieren oder handeln, sondern auch für Parks, Sportplätze und Privatgärten.
Die Hauptflugzeit des Japankäfers liegt laut dem Pflanzenschutzdienst zwischen Juni und September, mit einem Höhepunkt der Aktivität im Juli. In diesem Zeitraum paaren sich die adulten Käfer und verursachen Fraßschäden. Die Larven entwickeln sich bis Mai des Folgejahres.
Zahlreiche Maßnahmen gegen Ausbreitung
Um zu verhindern, dass sich der Schädling ausbreitet, wird laut dem Pflanzenschutzdienst um jeden Fund eines Japankäfers eine Befallszone von mindestens einem Kilometer Radius ausgewiesen, umgeben von einer befallsfreien Pufferzone mit einer Breite von fünf Kilometern. Bekämpft wird er mit einem Maßnahmenbündel, das per Allgemeinverfügung angeordnet wird.
Dazu zählt unter anderem ein Bewässerungsverbot von Rasen- und Grünflächen in der Befallszone vom 1. Juli bis zum 30. September, um die Entwicklung von Larven zu verhindern. Während der Käferflugzeit müssen Ernteprodukte wie Obst und Gemüse auf das Vorhandensein von Käfern kontrolliert werden. Betriebe, die Pflanzen produzieren, verarbeiten oder mit ihnen handeln, müssen in dieser Zeit ihre Produktionsflächen überwachen und verdächtige Funde unverzüglich dem Pflanzenschutzdienst melden.
Ganzjährig müssen Fahrzeuge und Geräte, die in der Befallszone zur Bodenbearbeitung oder für Arbeiten mit Erde verwendet wurden, vor Ort gründlich gereinigt werden, bevor sie diese Gebiete verlassen dürfen. So soll die Verschleppung von Eiern, Larven und Puppen verhindert werden. Erde darf nicht aus der Befalls- und Pufferzone heraus transportiert werden. Insgesamt umfasst die Allgemeinverordnung mehr als ein Dutzend Maßnahmen.
Auch Bevölkerung kann helfen
Der Pflanzenschutzdienst bittet auch die Bevölkerung um Hilfe, um eine Ausbreitung des Schädlings zu verhindern. Über das hessische Beteiligungsportal können Käferfunde gemeldet werden.
Der Käfer ist rund einen Zentimeter groß. Er hat einen metallisch glänzenden, grünen Kopf, braune Flügel und am Hinterleib fünf weiße Haarbüschel. Wer ein verdächtiges Tier sieht, soll es einfangen und fotografieren und die Bilder mit Angabe des Fundortes an den Pflanzenschutzdienst schicken.
Der Pflanzenschutzdienst weist darauf hin, dass Japankäfer und Maikäfer oft verwechselt werden. Der Japankäfer sei aber deutlich kleiner als der Maikäfer, der zwei bis drei Zentimeter misst. Zudem sei der Japankäfer aktuell gar nicht unterwegs, die Larven lebten noch im Boden.