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Sachsen-AnhaltNeuer Erlass zum Schulschwimmen sorgt für Diskussionen

09.05.2026, 04:31 Uhr
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Ein neuer Erlass zum Schulschwimmen sorgt in Sachsen-Anhalt für Unsicherheit. Was sich für Schulen und Gemeinden jetzt ändert – und warum einige auf Ausnahmegenehmigungen hoffen.

Magdeburg (dpa/sa) - Ein neuer Erlass des Bildungsministeriums zum Schulschwimmen beschäftigt derzeit Schulen, Gemeinden und Eltern in Sachsen-Anhalt. Nach einer dpa-Umfrage befürchten einige Kommunen, dass Ausnahmegenehmigungen für Schwimmunterricht im Block in nahegelegenen Freibädern künftig nicht mehr erteilt werden könnten. Das Bildungsministerium betonte dagegen, die Regelungen seien nicht neu. Ausnahmegenehmigungen blieben weiterhin möglich.

Wird Schulschwimmen durch den neuen Erlass grundsätzlich neu geregelt?

Der neue Runderlass, den das Bildungsministerium in der vergangenen Woche veröffentlicht hat und der bereits im Vorfeld für Unmut sorgte, bringt einige inhaltliche Präzisierungen – etwa zur Verbindlichkeit in weiterführenden Schulen und zur Organisation des Schwimmunterrichts in der Grundschule. Die letzten Änderungen sind von 2021.

Für weiterführende Schulen ist nun verbindlicher festgelegt, dass Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis 8 mindestens 15 Stunden Schwimmunterricht erhalten sollen. Zudem wurde präzisiert, dass Schwimmanfänger an Grundschulen über das gesamte Schuljahr hinweg unterrichtet werden sollen. Ausnahmegenehmigungen müssen beim Landesschulamt beantragt werden. Das sorgte bei einigen Schulen für Aufregung. Bildungsministerium und Landesschulamt betonen jedoch, zentrale Elemente seien nicht völlig neu.

Worum geht die Diskussion?

In einigen Schulen in Sachsen-Anhalt findet der Schwimmunterricht nicht über ein ganzes Schuljahr verteilt statt, sondern entweder über Doppelstunden in einem Halbjahr oder im Blockunterricht in Freibädern. Dafür benötigen die Schulen Ausnahmegenehmigungen.

Gerade der ländliche Raum stehe vor besonderen Herausforderungen bei der Organisation des Schwimmunterrichts, sagt der Bürgermeister der Hansestadt Havelberg, Mathias Bölt. "Für unseren Schulstandort ist dabei wesentlich, dass es in Havelberg kein Hallenbad gibt." Auch andere Kommunen fürchten längere Wege und zusätzliche Fahrtzeiten – aber auch höhere Kosten für Gemeinden, etwa durch die Organisation des Transports.

Ist Freibad-Schwimmen in Sachsen-Anhalt die Ausnahme oder weit verbreitet?

Rund 90 Prozent der Grundschulen nutzen nach Angaben des Landesschulamts eine Schwimmhalle. Nur 6,4 Prozent setzen auf Freibäder. Diese liegen vor allem im ländlichen Bereich, wie eine Umfrage der dpa unter den Kommunen in Sachsen-Anhalt zeigt.

Unter anderem werden im Landkreis Börde die Freibäder in Zielitz und Wanzleben saisonal genutzt. Auch in Osterwieck im Harz setzt eine Grundschule auf den Schwimmunterricht im Freibad. Ebenso die Verbandsgemeinde An der Finne im Burgenlandkreis.

Wer legt fest, in welchem Bad eine Schule schwimmt?

Nach Angaben des Bildungsministeriums erfolgt die Zuordnung der Schulen zu den jeweiligen Schwimmstätten "einschließlich Freibädern" durch das Landesschulamt. Das Landesschulamt schreibt zugleich, die Zuordnung sei auf Grundlage der "bisherigen genutzten Schwimmstätten" erfolgt; Änderungen habe es nur dort gegeben, wo die bisherige Zuordnung "aktuell nicht mehr möglich" gewesen sei.

Ab wann gilt der neue Erlass?

Das Bildungsministerium verweist darauf, dass Ausnahmegenehmigungen durch das Landesschulamt erst ab dem Schuljahr 2027/2028 verbindlich vorgesehen seien. Für das kommende Schuljahr seien die Planungen bereits in einem fortgeschrittenen Stadium gewesen, sodass das neue Verfahren "noch nicht zur Anwendung" komme.

Warum setzt das Ministerium auf Schwimmunterricht über ein Jahr?

Laut Ministerium soll der Schwimmunterricht kontinuierlich durchgeführt werden. Das sei einerseits besser für die Belastung der Kinder und gleichzeitig vertiefe die Regelmäßigkeit das Lernen. Zudem sei es weniger anfällig für Unterrichtsausfall.

Quelle: dpa

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