HessenVolksbegehren: Worüber der Staatsgerichtshof heute urteilt

Wurde ein Volksbegehren für eine Verkehrswende in Hessen zu unrecht von der damaligen schwarz-grünen Landesregierung abgewiesen? Über diese Frage gibt der Staatsgerichtshof heute sein Urteil bekannt.
Wiesbaden (dpa/lhe) - Mehrere Verbände machten sich in einem Volksbegehren unter anderem für mehr Radwege in Hessen stark, forderten breitere Bürgersteige und zusätzlichen öffentlichen Nahverkehr. Allerdings scheiterte die Initiative "Verkehrswende Hessen" 2022, da die damalige schwarz-grüne Landesregierung das Ansinnen als nicht verfassungskonform ablehnte. Die Verbände zogen vor den hessischen Staatsgerichtshof in Wiesbaden, der nach einer mündlichen Verhandlung im April am heutigen Mittwoch (11.00 Uhr) sein Urteil verkünden will.
Wer sind die Initiatoren des Volksbegehrens?
Zum Trägerkreis von "Verkehrswende Hessen" zählen der "Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Landesverband Hessen" (ADFC), der Landesverband Hessen des Verkehrsclubs Deutschland (VCD) und der "FUSS - Fußgängerschutzverein und Fachverband Fußverkehr Deutschland". Zudem gehören die Radentscheide Darmstadt, Frankfurt, Kassel und Offenbach zu den Initiatoren. Unterstützt wird der Trägerkreis unter anderem von den Umweltorganisationen BUND und Greenpeace sowie vom Sozialverband VdK und vom Fahrgastverband Pro Bahn.
Worum geht es den Initiatoren?
Kern des Volksbegehrens war mit dem "Verkehrswendegesetz" ein neues hessisches Mobilitätsgesetz, das die "Bedingungen für zu Fuß gehende, Radfahrende und vor allem für ÖPNV-Nutzende signifikant" verbessern sollte, so die Initiatoren. Mit seinen Vorschlägen wollte das Bündnis ebenfalls erreichen, dass die Mobilität in Hessen bis 2030 klimaneutral und sozial gerechter wird. Besonders auf Schulwegen sollte die Verkehrssicherheit verbessert werden. Das vorgeschlagene Gesetz zielt auch auf attraktive Alternativen zum Autoverkehr in ländlichen Regionen.
Wie hatte Schwarz-Grün die Ablehnung begründet?
Die damalige schwarz-grüne Landesregierung wies das Vorhaben Ende September 2022 als "nicht verfassungskonform" zurück. Der Entwurf gehe über die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landes hinaus, hatte das Verkehrsministerium argumentiert.
Was hatte es mit dem großen Radkorso auf sich?
Die rund 70.000 Unterschriften für das Volksbegehren waren im Sommer 2022 mit einem spektakulären Fahrradkorso über die Autobahn 66 nach Wiesbaden gebracht worden. Das Quorum für das Volksbegehren war damit erfüllt.
Wie war die mündliche Verhandlung im April verlaufen?
Die juristische Vertreterin der "Verkehrswende Hessen" hatte bei der mündlichen Verhandlung erneut bekräftigt, das Vorhaben stehe nicht im Widerspruch zur hessischen Verfassung. Die Anwältin brachte auch die Möglichkeit ins Spiel, das Ansinnen teilweise zuzulassen.
Die Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Ines Fröhlich (SPD), lobte das Volksbegehren inhaltlich. Das Engagement für Umweltschutz und Nahmobilität verdiene Respekt, sagte sie. Da seien die Initiatoren der "Verkehrswende Hessen" und das Land überhaupt nicht "auseinander". Das Land nehme die Inhalte der Initiative sehr ernst.
Fröhlich bekräftigte jedoch die Einschätzung des Landes, dass große Teile des Volksbegehrens nicht die Landesgesetzgebung beträfen oder zu unbestimmt formuliert seien. Sie verwies auf das hessische Nahmobilitätsgesetz, das 2023 in Kraft trat. Das Gesetz stärkt unter anderem das Radfahren und Zufußgehen.
Wie bewertet "Verkehrswende Hessen" das Nahmobilitätsgesetz?
Es sei ein "Schritt in die richtige Richtung", hatte das Bündnis erklärt. Allerdings reiche das Gesetz bei weitem nicht aus, um die Bedingungen für zu Fuß Gehende, Radfahrende und ÖPNV-Nutzende in Hessen grundlegend zu verbessern. Für den ÖPNV als sehr wichtigem und integralem Bestandteil nachhaltiger Mobilität sei nichts getan worden, hieß es.