Niedersachsen & BremenKlinikarzt soll Patienten getötet haben - Mordprozess

Schwere Vorwürde gegen einen Arzt der Medizinischen Hochschule Hannover: Hat er Patienten gegen deren Willen mit Medikamenten getötet? Seine Verteidiger sehen das etwas anders.
Hannover (dpa/lni) - Die Vorwürfe klingen wie der Alptraum wohl eines jeden Menschen: Ausgerechnet ein Arzt soll an der Medizinischen Hochschule Hannover zwei schwer kranke Patienten mit Medikamenten getötet haben. Als Notarzt soll er zudem versucht haben, eine weitere Patientin zu töten. Der 49-Jährige sitzt in Untersuchungshaft. Seine Verteidiger weisen die Vorwürfe zurück, der Mann bestreitet die Anschuldigungen entschieden. Prozessauftakt am Landgericht Hannover ist am Freitag (17. Juli).
Dort steht der 49-Jährige dann wegen Mordes sowie versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung vor Gericht. Die MHH hatte den Mediziner angezeigt und freigestellt. Nach früheren Angaben der Staatsanwaltschaft Hannover sollen sich die Taten im Mai 2019, im Juni 2020 und im März 2025 ereignet haben.
Therapien abgebrochen?
Im Mai 2019 soll der Mann als Notarzt eingesetzt gewesen und zu einer älteren Frau in einer Demenz-WG gerufen worden sein. Die Frau soll schwer krank gewesen sein. Statt die Patientin weiterzubehandeln oder sie in ein Krankenhaus einzuweisen, soll er sich entschlossen haben, sie zu töten. Dazu soll er ihr Medikamente gegeben haben, allerdings schlief die Frau nach Gerichtsangaben lediglich ein. Daher soll er ihr unter anderem drei weitere Ampullen Fentanyl gegeben haben, die Frau sei aber dennoch erst in der folgenden Nacht gestorben.
In den anderen beiden Fällen waren Patienten betroffen, die auf einer Station der MHH behandelt wurden. Der Arzt steht unter Verdacht, die Therapien der schwer kranken Patienten abgebrochen und sie mit Medikamenten getötet zu haben - nach Gerichtsangaben gegen ihren ausdrücklichen Willen und trotz des von Angehörigen erklärten Weiterbehandlungswunsches.
MHH nimmt Lage "sehr ernst"
Für die Verteidigung steht laut Mitteilung vom März die Frage nach den Voraussetzungen und Grenzen palliativer Sterbebegleitung im Mittelpunkt des Verfahrens: Ihr Mandant habe sich bei der Behandlung von Patienten stets innerhalb des rechtlichen Rahmens einer zulässigen indirekten Sterbehilfe bewegt.
Die Medizinische Hochschule Hannover nimmt den Fall früheren Angaben zufolge "sehr ernst". Schon vor den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft habe die Universitätsklinik interne Untersuchungen eingeleitet und den Mitarbeiter freigestellt.