Mecklenburg-VorpommernBauern warnen vor Mehrkosten durch geplante Wassergebühren

Die Bauern sollen Wassergeld fürs Beregnen bezahlen. Auch Gemeinden und Flächeneigentümer befürchten Mehrausgaben durch das neue Wassergesetz. Es soll demnächst im Landtag beschlossen werden.
Schwerin (dpa/mv) - Gegen das neue Wassergesetz für Mecklenburg-Vorpommern formiert sich kurz vor der Abstimmung im Landtag breiter Widerstand. Mehrere Verbände, darunter der Landesbauernverband und der Städte- und Gemeindetag, wenden sich mit einem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten aller Fraktionen. Sie fordern Nachbesserungen auf den letzten Metern vor der Verabschiedung, die für Ende Januar vorgesehen ist.
Zu den Unterzeichnern gehören daneben die Landesverbände der Waldbesitzer, Jäger und Imker, der Landesverband der Wasser- und Bodenverbände sowie die Familienbetriebe Land und Forst Mecklenburg-Vorpommern. In dem gemeinsamen Brief an die Abgeordneten betonen sie, die Grundziele des Gesetzes zum Schutz der Ressource Wasser und des Wasserhaushalts in der Landschaft zu unterstützen.
"Verlagerung von Kosten"
Sie befürchten allerdings, dass ein maßgeblicher Zweck des Gesetzes die Verlagerung der Kosten für Gewässerausbau, Gewässerunterhaltung und Küstenschutz auf die Gemeinden und Flächeneigentümer sein soll. Nicht nachvollziehbar sei etwa, dass das Land den Küstenschutz nur noch für bebaute Gebiete übernehmen wolle, die bis 1992 entstanden sind, heißt es in dem Schreiben, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt.
Der Präsident des Landesbauernverbandes, Karsten Trunk, kritisierte bei der Jahresauftaktpressekonferenz des Verbandes in Schwerin insbesondere die vorgesehenen Gebühren für die Entnahme von Wasser durch Landwirte. Das belaste die Agrarunternehmen und speziell Gemüseanbauer und Tierzüchter, sagte er. Für die Beregnung der Felder müssen die Bauern laut Verband bisher nichts zahlen. Die Wassergebühren in der Tierzucht sollen demnach verdoppelt werden.
Es geht um Zehntausende Euro
Der Geschäftsführer des Agrar-Unternehmens AGP Lübesse südlich von Schwerin, Stefan Riemer, nannte Zahlen. Bis zu 800.000 Kubikmeter Wasser setze der Betrieb in trockenen Jahren für die Beregnung seiner Kulturen, vor allem Kartoffeln und Zwiebeln, ein. "Mit den neuen Gebühren von zwei Cent für Oberflächenwasser und sechs Cent für Grundwasser entstünden damit Mehrkosten von 30.000 bis 40.000 Euro", sagte Riemer.
Rechtsunsicherheit beim Düngen
Bauernverbandspräsident Trunk forderte die Aufhebung der Düngelandesverordnung in MV. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hatte vergangenes Jahr geurteilt, dass die Düngeverordnung in Teilen nachgebessert werden muss.
Die Bundesländer waren nach Kritik von der EU angewiesen worden, besonders nitratbelastete Gebiete auszuweisen. Landwirte durften nach der Verordnung auf Feldern in den sogenannten roten Gebieten nur 80 Prozent der von den Pflanzen benötigten Düngermenge nutzen.
Zwar habe MV den Vollzug der zusätzlichen Auflagen nach dem Urteil ausgesetzt, sagte Trunk. "Dennoch besteht derzeit eine erhebliche Rechtsunsicherheit für die Betriebe. Unter diesen Bedingungen kann niemand verlässlich planen oder wirtschaften." Es brauche eine bundesweit einheitliche Regelung für nitratbelastete Gebiete, um einen Flickenteppich zu vermeiden.
Trunk betonte die Notwendigkeit von sauberem Grundwasser. "Die Landwirte haben in den vergangenen Jahren viel geleistet, um produktive Landwirtschaft und Gewässerschutz miteinander zu verbinden", sagte er. Dennoch machten das Urteil und praktische Probleme bei der Umsetzung der Auflagen deutlich, dass das Düngerecht überarbeitet werden müsse.