Mecklenburg-VorpommernBewährungsstrafe für geständigen Sexualstraftäter

Nach einem umfassenden Geständnis ist ein 44-Jähriger in Schwerin zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Er hatte seine Partnerin vergewaltigt, zeigte aber aus Sicht des Gerichts glaubhaft Reue.
Schwerin (dpa/mv) - Das Landgericht in Schwerin hat einen 44-jährigen wegen Vergewaltigung seiner früheren Lebensgefährtin zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt, die Strafe aber zur Bewährung ausgesetzt. Die Richter kamen damit schneller als geplant zu einem Urteil. Sie kamen mit ihrer Entscheidung der Forderung der Staatsanwaltschaft nach.
Wie einer der beteiligten Richter mitteilte, wollen sowohl die Anklage als auch die Verteidigung auf Rechtsmittel gegen das Urteil verzichten. Das Gericht hatte ursprünglich vier Verhandlungstage anberaumt, schloss den Prozess aber schon am zweiten Tag ab.
Als Gründe für das vergleichsweise geringe Strafmaß führte das Gericht unter anderem das umfassende Geständnis des nicht vorbestraften Täters gleich zu Beginn des Prozesses an. Außerdem habe er glaubhaft Reue und die Bereitschaft zur materiellen Wiedergutmachung geäußert. Im Rahmen eines Täter-Opfer-Ausgleichs hatte der Mann seine Anteile an der zuvor gemeinsam bewohnten Doppelhaus-Hälfte in einem Dorf im Landkreis Ludwigslust-Parchim im Wert vom 50.000 Euro an die Frau übertragen und ihr auch einen Wohnwagen überlassen.
Er hoffe, dass sie dies als Ausgleich für das ihr zugefügte Leid und als Entschuldigung akzeptiere, hatte der 44-Jährige zu Prozessbeginn gesagt. Zudem machte er vor Gericht deutlich, dass er sich um professionelle Hilfe bei der Aufarbeitung seines Verhaltens bemühe.
Angeklagt war der Mann wegen zweifacher Vergewaltigung und Körperverletzung. Die Verfahren wegen einer mutmaßlichen Vergewaltigung Ende 2019 und wegen Körperverletzung seien im Prozessverlauf aber eingestellt worden, hieß es.
Weit schwerwiegender und für die Urteilsfindung entscheidend sei die Vergewaltigung in der Silvesternacht von 2023 zu 2024 in der gemeinsam bewohnten Doppelhaus-Hälfte gewesen. Laut Gericht war der Mann zur Tatzeit betrunken, nach Einschätzung einer Gutachterin aber dennoch voll schuldfähig. Dem Übergriff war nach Angaben des Gerichts ein Streit um die bevorstehende Trennung des Paares vorausgegangen.
Das Strafgesetzbuch sieht in besonders schweren Fällen von sexuellen Übergriffen wie einer Vergewaltigung Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren vor. Haftstrafen von bis zu zwei Jahren können zur Bewährung ausgesetzt werden.