Mecklenburg-VorpommernGericht weist Parteiklage auf Wahlzulassung in MV ab

Eine Kleinpartei durfte wegen eines zu spät eingegangenen Einschreibens nicht an der Landtagswahl teilnehmen und hat geklagt. Nun gibt es ein Urteil.
Schwerin (dpa/mv) - Das Landesverfassungsgericht in Greifswald hat den Antrag der Kleinpartei Lobbyisten für Kinder auf Zulassung zur Landtagswahl abgelehnt. "Die Verfassungsbeschwerde wurde als unzulässig verworfen", sagte Gerichtssprecherin Dorothea ter Veen. Damit kann die Wahlleitung nun mit dem Druck der Briefwahlunterlagen beginnen. Die Abstimmung über den neuen Landtag findet am 20. September statt.
Auslöser der Affäre war der verspätete Eingang der beglaubigten Unterschriften von Unterstützern der Lobbyisten für Kinder. Stichtag war der 7. Juli. Angekommen sind die Papiere aber erst zwei Tage später. Nach Darstellung von René Becke, dem Sprecher der Partei, war dies aber "eine Form höherer Gewalt". Eingesteckt habe er die Unterlagen nämlich bereits am 2. Juli. "Wir meinen, vier Tage sollten locker reichen für die Zustellung", sagte er.
Wahlleiter Christian Boden hatte die Zulassung nach dem verspäteten Eingang der Dokumente mit der Begründung abgelehnt, dass eine eindeutige Frist im Wahlgesetz vorgeschrieben sei. Das Gericht stimmte nun dieser Sichtweise zu. Wegen der Klage gab es bereits Verzögerungen bei der Vorbereitung der Landtagswahl. Regulär hätte der Druck der Briefwahlunterlagen am 13. August beginnen sollen.