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Mecklenburg-VorpommernIn MV sind Studienplätze für Landärzte und Apotheker frei

14.04.2026, 16:52 Uhr
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Ohne Einser-Abi Medizin, Zahnmedizin oder Pharmazie studieren – in MV ist das über die Landarztquote möglich. Die Plätze sind gerade ausgeweitet worden. Wie wirird das angenommen?

Schwerin (dpa/mv) - Die Zahl der Studienplätze für angehende Ärzte, Zahnärzte und Apotheker auf dem Land steigt zum Herbst in Mecklenburg-Vorpommern. Jetzt sucht das Land Bewerber für 42 Medizin-Studienplätze, acht Zahnmedizin-Studienplätze und sieben Pharmazie-Studienplätze. Doch das Angebot wird nicht gerade überrannt, wie aus einer Mitteilung des Gesundheitsministeriums in Schwerin hervorgeht.

Demnach sind bisher 35 Bewerbungen für die 57 Studienplätze eingegangen. "Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl an Interessenten an unserem Servicetelefon", sagte ein Sprecher von Ministerin Stefanie Drese (SPD). Die Bewerbungsfrist begann nach seinen Worten am 30. März und endet am 25. April.

Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekermangel

Die Frist sei so kurz, um bereits in diesem Wintersemester starten zu können, sagte er. Der Landtag hatte das Gesetz zu erweiterten Landarztquote im Januar beschlossen. Hintergrund ist ein sich abzeichnender Ärzte-, Zahnärzte- und Apothekermangel in verschiedenen ländlichen Gebieten Mecklenburg-Vorpommerns.

Mit dem neuen Gesundheitsversorgungsunterstützungsgesetz könnten auch erstmals Studienplätze über die erweiterte Landarztquote in den Bereichen Zahnmedizin und Pharmazie vergeben werden, erläuterte der Sprecher. Das sei bundesweit einmalig.

Mehr Facharzt-Ausbildungen möglich

Neu ist laut Ministerin Drese zudem, dass den künftigen Landärzten mehr Flexibilität bei der Facharzt-Ausbildung eingeräumt werde. "Absolventinnen und Absolventen können so nicht mehr ausschließlich als Hausärzte oder Kinderärztinnen tätig werden, sondern je nach regionalem Versorgungsbedarf auch weitere Facharztrichtungen wie die Augenheilkunde, Gynäkologie, Dermatologie, Urologie, Neurologie oder HNO-Heilkunde einschlagen, sofern dort ein Mangel herrscht."

Wer einen Studienplatz über die Landarztquote nimmt, muss sich im Gegenzug vertraglich verpflichten, nach erfolgreich beendetem Studium mindestens zehn Jahre in einem unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebiet in Mecklenburg-Vorpommern tätig zu sein. "Beachten Sie dabei bitte, dass sich die Einstufung der Gebiete im Laufe Ihres Studiums ändern könnte und eine Zuweisung/Niederlassung in Ihrem Wunschgebiet möglicherweise nicht mehr möglich ist", schreibt das Ministerium auf seiner Internetseite. Bei einer Verletzung des Vertrags könne eine Vertragsstrafe von bis zu 250.000 Euro fällig werden.

Quelle: dpa

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