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Mecklenburg-VorpommernKita-Volksbegehren: Ziel erreicht - Wirbel um Rechtmäßigkeit

21.05.2026, 13:26 Uhr
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Die große Hürde ist genommen, sogar mit einem Rekord. Doch ist das Volksbegehren für eine bessere Kita-Betreuung überhaupt rechtlich zulässig?

Schwerin (dpa/mv) - Das Volksbegehren für eine bessere Personalausstattung der Kitas und Horte in Mecklenburg-Vorpommern hat nach Angaben der Initiatoren binnen vier Wochen rund 138.000 Unterschriften erhalten. Damit sei es die erfolgreichste Unterschriftensammlung in der Geschichte des Bundeslandes, teilten die Initiatoren mit. Das selbstgesteckte Ziel sei erreicht.

Für ein erfolgreiches Volksbegehren müssen in MV 100.000 gültige Unterschriften gesammelt werden. Nach Angaben der Initiative werde weiter gesammelt. Was im Anschluss passiert, ist laut Initiatoren noch offen. Möglich ist etwa ein Volksentscheid. Doch das ist dem Vernehmen nach nicht die erste Priorität der Initiatoren.

Entlassungen drohen

Hintergrund des Volksbegehrens ist einerseits die seit Jahren andauernde Kritik von Experten, dass in Mecklenburg-Vorpommern die Erzieherinnen und Erzieher für zu viele Kinder verantwortlich sind. Zum anderen sind die Geburtenzahlen in MV eingebrochen und es drohen jetzt Kita-Schließungen und Entlassungen. Die Initiatoren des Volksbegehrens, hinter dem auch die Gewerkschaft GEW und der Kita-Landeselternrat stehen, wollen erreichen, dass das Personal gehalten und für die Verbesserung der Betreuung eingesetzt wird.

Gespräche mit Ministerpräsidentin

Den Angaben zufolge laufen Gespräche mit Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD). Die vielen Unterschriften seien ein "deutliches Signal an die Landesregierung, mit uns eine Vereinbarung für eine nachhaltige Lösung zu schließen, die schnell Wirkung entfaltet". Mit einem Volksentscheid wäre dies erst ab 2028 möglich. "Wir wollen jetzt Entlassungen und Schließungen verhindern und brauchen das Personal für Qualitätsverbesserungen."

Damit das gelingt, müsste demnach in das laufende Novellierungsverfahren des Kindertagesförderungsgesetzes (KiföG) eingegriffen werden. Da tut sich offenbar etwas, wie die Grünen im Landtag berichten. "Die Verschiebung der KiföG-Novelle im heutigen Bildungsausschuss und die Diskussion über die Zulässigkeit des Volksbegehrens machen vor allem eines sichtbar: Der politische Druck auf die Landesregierung wächst spürbar", erklärte die bildungspolitische Sprecherin der Fraktion, Jutta Wegner.

Zwei gegenteilige Rechtsgutachten

Ein Rechtsgutachten des Landtags erklärt nun allerdings laut den Initiatoren das Volksbegehren für unzulässig, weil das Vorhaben Geld kostet und somit in die Haushaltshoheit des Parlaments eingegriffen werde. "Wir sehen dem gelassen entgegen", kontert die Initiative. "Unser Vorgehen ist juristisch geprüft, auch wir haben ein Rechtsgutachten erstellen lassen, das zu einer gegenteiligen Aussage kommt." Im Zweifel würde ein Gericht entscheiden.

Quelle: dpa

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