Mecklenburg-VorpommernMietpreisbremse für acht Ferienorte an der MV-Ostseeküste

Wohnen, wo andere Urlaub machen - das ist gar nicht so leicht. Wegen Mangels an bezahlbarem Wohnraum führt die rot-rote Landesregierung jetzt in acht Ferienorten die Mietpreisbremse ein.
Schwerin (dpa/mv) - Die Mietpreisbremse gilt künftig neben den Universitätsstädten Rostock und Greifswald auch in acht Ferienorten an der Ostseeküste Mecklenburg-Vorpommerns. Betroffen sind die Gemeinden Binz, Graal-Müritz, Heringsdorf, Kühlungsborn, Rerik, Sellin, Zingst und Zinnowitz, wie das Innenministerium in Schwerin nach einem entsprechenden Kabinettsbeschluss mitteilte.
Dort dürfen die Mieten bei Neuverträgen künftig höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bei bestehenden Mietverhältnissen darf innerhalb von drei Jahren die Miete um maximal 15 Prozent steigen, wie es weiter hieß. Ohne die neue Kappungsgrenze seien 20 Prozent in drei Jahren möglich.
Neubauten von Mietpreisbremse ausgenommen
"Neubauten sowie umfassend modernisierte Wohnungen sind ausdrücklich von der Mietpreisbremse ausgenommen", hieß es. Auch Mieterhöhungen nach Modernisierungen blieben möglich. In Kraft tritt die "Mietenbegrenzungs- und Kappungsgrenzenlandesverordnung Küste", sobald sie im Amtsblatt veröffentlicht worden ist, wie eine Ministeriumssprecherin erläuterte.
Die Entscheidung des Kabinetts beruht den Angaben zufolge auf einem Gutachten. "In allen acht Gemeinden liegen mindestens zwei der im Bürgerlichen Gesetzbuch genannten Kriterien für einen angespannten Wohnungsmarkt vor - darunter überdurchschnittlich stark steigende Mieten, eine überdurchschnittliche Mietbelastung und geringer Leerstand bei hoher Nachfrage."
Gutachten: Angespannter Wohnungsmarkt
Innenminister Christian Pegel (SPD) sagte, in den genannten touristischen Hotspots sei die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen gefährdet. "Es ist unsere Verantwortung, hier für einen fairen Ausgleich zu sorgen und die Menschen vor übermäßigen Mietsteigerungen zu schützen."
Die Mietpreisbremse könne einen bestehenden Wohnungsmangel nicht allein beheben, aber sie könne die Folgen mildern. Pegel betonte, in den betroffenen Gemeinden brauche es jetzt ein Neubau-Engagement.