Mecklenburg-VorpommernMord soll nach 37 Jahren aufgeklärt werden

Mit Hilfe einer Belohnung und einer bekannten TV-Sendung wollen Ermittler einen Mordfall klären, der 37 Jahre zurückliegt. Eine junge Frau kam von der Disco in Lubmin nicht nach Hause. Die Hoffnung liegt auf "Aktenzeichen XY... Ungelöst."
Spandowerhagen/Mainz (dpa/mv) - Einen Mordfall aus dem Jahr 1986 in Vorpommern will die Polizei mit Hilfe der ZDF-Sendung "Aktenzeichen XY... Ungelöst" aufklären. Damals war eine 21-jährige Frau aus Spandowerhagen bei Greifswald getötet und in einem Gebüsch kurz vor dem Dorf gefunden worden, wie eine Polizeisprecherin am Freitag sagte. Einen sexuellen Missbrauch habe es nicht gegeben. Details zu dem Fall sollen am 13. September in der Sendung dargelegt werden. In dem Zusammenhang wurde erstmals eine Belohnung von 2500 Euro für Hinweise ausgelobt, die helfen, den als "Cold Case" eingestuften Fall zu lösen.
Nach den bisherigen Ermittlungen war die 21-Jährige am 2. August 1986 mit Freunden per Rad zu der Diskothek in Lubmin gefahren. Kurz nach Mitternacht war sie dann allein mit dem Rad zurückgefahren, während die Freunde noch kurz stehengeblieben waren. Später soll ein Zeuge zwei Räder am Straßenrand kurz vor Spandowerhagen abgestellt gesehen haben. In der Annahme, dass nichts passiert sei, war man aber weitergefahren. Einen Tag später fanden Spaziergänger die bekleidete Leiche der jungen Frau.
Danach wurde auch ihr Rad in einem Gebüsch gefunden, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft. "Wir können nicht ausschließen, dass das Motiv einen sexuellen Hintergrund hatte", sagte der Sprecher. Mehrere Anläufe, den Fall aufzuklären, seien bisher erfolglos geblieben. Nun hoffe man, dass sich auch die Zeugen noch einmal melden, die schon damals bereits befragt wurden.
Dem Delikt könnte laut Staatsanwaltschaft aber auch eine Verjährung drohen. Das wäre der Fall, wenn es Hinweise gibt, dass das Ganze als "Totschlag" eingestuft werden müsste, sagte der Sprecher. Solche Totschlag-Fälle seien nach 30 Jahren verjährt. Nur Mord verjähre nie.