Niedersachsen & Bremen87-Jähriger erhält nach Tötung seiner Frau Bewährungsstrafe

Lüneburg (dpa/lni) - Ein 87 Jahre alter Mann ist wegen der Tötung seiner pflegebedürftigen Ehefrau vom Lüneburger Landgericht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die Kammer verhängte gegen den Senior am Montag nach nur drei Verhandlungstagen zwei Jahre Haft für einen minderschweren Fall des Totschlags. Die Bewährungszeit dafür wurde auf drei Jahre festgesetzt, der Angeklagte muss die Verfahrenskosten tragen. Das Urteil (27Ks/1501 Js 16202/20, 12/20) ist noch nicht rechtskräftig.
Der Richter sprach in seiner Begründung von einer menschlichen Tragödie, die sich in einem Heim im Landkreis Lüneburg abgespielt habe. Nach einem Fahrradunfall habe der geständige Angeklagte seine Frau mehr als 40 Jahre liebevoll gepflegt und wegen seiner fortschreitenden Demenz keinen anderen Ausweg gesehen, als seine kaum mehr ansprechbare, 87 Jahre alte Frau mit einem Küchenmesser zu erstechen. Sein anschließender Suizidversuch im Mai des vergangenen Jahres war fehlgeschlagen.
Auch die Staatsanwaltschaft hatte wegen des hohen Alters des Mannes auf minderschweren Totschlag mit einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren plädiert. Der Verteidiger berief sich auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs zu einem erweiterten Suizid, der ebenfalls gescheitert war. Er forderte einen Strafrahmen von eineinhalb Jahren.
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