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Niedersachsen & BremenAbgeschobene Familie aus Wolfenbüttel darf zurück

22.05.2026, 15:06 Uhr
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Seit 2024 ist die georgische Familie ausreisepflichtig - doch die Abschiebung war ausgesetzt. Dem zuständigen Landkreis war das offenbar nicht bewusst.

Wolfenbüttel (dpa/lni) - Eine nach Georgien abgeschobene Familie darf zurückkehren. Wegen eines laufenden Härtefallverfahrens hätten die Mutter und ihre drei Kinder Ende April nicht außer Landes gebracht werden dürfen, wie die Verwaltung mitteilte. Der Fehler werde nun korrigiert. Zuvor hatte es unter anderem Kritik vom niedersächsischen Flüchtlingsrat gegeben.

Der Landkreis räumte inzwischen ein, den vom niedersächsischen Innenministerium angeordneten Abschiebestopp wegen personeller Engpässe nicht berücksichtigt zu haben. "Wir bedauern diesen Fehler ausdrücklich", sagte Landrätin Christiana Steinbrügge (SPD). Ein Sprecher des Innenministeriums sagte: "Es handelt sich hier um eine außerordentlich schwierige und bedauerliche Situation für die betroffene Familie, insbesondere für die Kinder."

Familie seit 2024 ausreisepflichtig

Die Familie ist eigentlich seit 2024 ausreisepflichtig. Bis endgültig über den Härtefallantrag entschieden worden ist, dürfen Mutter und Kinder jetzt aber in Deutschland bleiben. Georgien wird von Deutschland als sicheres Herkunftsland eingestuft.

Der Flüchtlingsrat hatte die rechtswidrige Abschiebung kritisiert und Aufklärung gefordert. Weiter hatte der Verein moniert, dass die Mutter eine Teilzeitstelle nicht habe antreten dürfen und ihr der Zugang zu einem Integrationskurs verweigert worden sei. Die Kinder besuchten demnach zuletzt die Grundschule sowie Kindergärten.

Quelle: dpa

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