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SachsenUrteil erwartet in Streit um Fragerecht im Landtag

22.05.2026, 15:43 Uhr
Wie-viele-Fragen-darf-eine-Fraktion-stellen-ohne-die-Regierung-lahmzulegen-Das-Verfassungsgericht-soll-im-Juli-klaeren-wo-die-Grenze-liegt

Die Linksfraktion im Landtag hatte 1.090 Fragen zum Datenschutz gestellt. Zu viele, befand die Staatsregierung und verwies auf die gebotene Kürze. Wie viel zu viel ist, entscheidet nun das Gericht.

Leipzig (dpa/sn) - Im Streit um das Fragerecht der Fraktionen im sächsischen Landtag wird im Juli ein Urteil des sächsischen Verfassungsgerichtshofs erwartet. Nach Angaben des Gerichts soll die Entscheidung am 2. Juli fallen, nachdem es im April eine mündliche Verhandlung in der Sache gegeben hatte.

Die juristische Auseinandersetzung dreht sich um eine Große Anfrage der Linksfraktion vom Dezember 2023 zum Datenschutz mit insgesamt 1.090 Fragen. Die Linken wollten wissen, wie der Freistaat Meldedaten nutzt und welche Vorkehrungen er zu ihrem Schutz trifft.

Das Innenministerium lehnte die Beantwortung aufgrund des Umfangs der Fragen ab. Nach der Klage der Linken ist nun der Verfassungsgerichtshof mit dem sogenannten Organstreitverfahren am Zug.

Im Kern geht es um die Frage, wie viele Fragen zu viele Fragen sind. Die sächsische Verfassung schreibt vor, dass Große Anfragen "kurz und bestimmt" gefasst und von der Staatsregierung "nach bestem Wissen unverzüglich und vollständig" beantwortet werden müssen.

Neben Geheimhaltungspflichten und den Rechten Dritter kann eine Anfrage auch abgelehnt werden, wenn sie die Arbeitsfähigkeit der Staatsregierung beeinträchtigt. Deshalb hatte die Staatsregierung die Beantwortung der über 1.000 Fragen abgelehnt.

Recherchen hätten ergeben, dass in der Vergangenheit umfangreiche Anfragen mit mehr als 600 Fragen beantwortet worden seien, hatte der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, Matthias Grünberg, in der mündlichen Verhandlung gesagt.

Quelle: dpa

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