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Niedersachsen & BremenAbschuss von Wölfen wird deutlich erleichtert

29.06.2026, 15:30 Uhr
Die-Rueckkehr-des-Wolfs-fuehrt-in-Niedersachsen-seit-Jahren-zu-Konflikten-zwischen-Tierhaltern-und-Naturschuetzern

Immer wieder werden Schafe und andere Nutztiere von Wölfen gerissen. Jetzt legt die Landesregierung einen neuen Plan zur Jagd auf die geschützten Raubtiere vor.

Hannover (dpa/lni) - Die Jagd auf Wölfe wird in Niedersachsen nach jahrelangen Diskussionen neu geregelt. Die rot-grüne Landesregierung hat einen Managementplan beschlossen, der dazu führen soll, dass weniger Nutztiere gerissen werden, ohne die Erhaltung des Wolfs zu gefährden. Zuerst berichtete die "Hannoversche Allgemeine Zeitung" über das neue Vorgehen.

Das Kabinett hat den Plan heute freigegeben. Eine Reform des Jagdgesetzes als Grundlage für das Wolfsmanagement hatte der Landtag schon vergangene Woche beschlossen.

Auf 13 Seiten legt das Agrarministerium das neue Vorgehen fest: Demnach soll es eine Obergrenze für die Jagd geben. Maximal 27 ausgewachsene Wölfe dürfen im Jagdjahr 2026/27 entnommen werden. Dazu zählen auch Tiere, die tot aufgefunden werden. Unterschieden wird beim Abschuss zwischen Schnellabschüssen und Interventionsgebieten.

Das gilt bei Schnellabschüssen

Reißt ein Wolf ein Nutztier, legt das Ministerium in der Jagdzeit von Anfang Juli bis Ende Februar unverzüglich in einem Radius von 3 bis 20 Kilometern um den Schadensort herum ein Jagdgebiet fest. Voraussetzung ist, dass ein von der Landwirtschaftskammer beauftragter Sachverständiger festgestellt hat, dass der Riss "mit hoher Wahrscheinlichkeit" einem Wolf zuzurechnen ist und die Nutztiere mit Herdenschutzmaßnahmen vor Wölfen geschützt waren.

Die Jagd endet, sobald ein Wolf in dem Jagdgebiet erlegt wurde. Dabei muss es sich nicht um den Wolf handeln, der für den Riss verantwortlich war.

Das gilt in Interventionsgebieten

Kommt es trotz Herdenschutzes in einem Wolfsterritorium binnen eines Jahres dreimal zu Nutztierrissen durch die ansässigen Wölfe, kann die Jagd auf das gesamte Rudel eröffnet werden. Auch die Tötung des gesamten Rudels kann dann erlaubt werden. Junge Wölfe dürfen dann von Juli bis Ende Februar geschossen werden, ausgewachsene Tiere von November bis Ende Februar.

Auch für die Interventionsgebiete muss ein von der Landwirtschaftskammer beauftragter Sachverständiger feststellen, dass der Riss "mit hoher Wahrscheinlichkeit" einem Wolf zuzurechnen ist. Die Jagd endet, wenn die Obergrenze von 27 toten ausgewachsenen Wölfen erreicht ist, wenn das ganze Rudel getötet wurde oder mit Ablauf des Monats Februar.

Quelle: dpa

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