Niedersachsen & BremenEilantrag gegen AfD-Ausschluss von Landratswahl abgewiesen

Der AfD-Politiker Martin Sichert darf vorerst nicht bei der Landratswahl in Friesland antreten. Das Verwaltungsgericht sieht keinen offensichtlichen Fehler bei der Entscheidung des Wahlausschusses.
Oldenburg/Friesland (dpa/lni) - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat einen Eilantrag des AfD-Politikers Martin Sichert gegen seinen Ausschluss von der Landratswahl im Landkreis Friesland abgelehnt. Sichert wollte erreichen, doch noch zur Wahl am 13. September zugelassen zu werden. Hilfsweise hatte er eine neue Entscheidung des Kreiswahlausschusses vor der Wahl beantragt.
Der Wahlausschuss hatte mehrheitlich gegen die Zulassung Sicherts gestimmt. Nach Einschätzung des Ausschusses bietet der Kandidat nicht die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten. Zuvor hatte das niedersächsische Innenministerium als Kommunalaufsicht Erkenntnisse des Verfassungsschutzes eingeholt und dem Kreiswahlleiter eine Bewertung übermittelt.
Kontrolle schon vor Abstimmung nur stark eingeschränkt möglich
Das Gericht erklärte, Entscheidungen, die unmittelbar das Wahlverfahren betreffen, könnten grundsätzlich erst nach der Wahl in einem Wahlprüfungsverfahren überprüft werden. Eine Kontrolle schon vor der Abstimmung sei nur stark eingeschränkt möglich.
Einen offensichtlichen Fehler, der später zur Ungültigkeit der Wahl führen könnte, sah die Kammer nicht. Die Prüfung habe sich nach Angaben des Gerichts nicht allein auf Sicherts AfD-Mitgliedschaft und seine Funktionen als Kreisvorsitzender sowie sein Bundestagsmandat gestützt. Berücksichtigt worden seien auch zahlreiche öffentliche Äußerungen und Betätigungen, die ihm persönlich zugerechnet würden.
Einschätzung des Landes war für Wahlausschuss nicht bindend
Auch einen offensichtlichen Verfahrensfehler bei der Entscheidung des Wahlausschusses stellte das Gericht nicht fest. Dessen Mitglieder seien ausdrücklich darauf hingewiesen worden, dass die Einschätzung des Landes für sie nicht bindend sei. Zudem habe Sichert Gelegenheit bekommen, zu den gegen seine Zulassung angeführten Punkten Stellung zu nehmen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Sichert kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.