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Niedersachsen & BremenGericht verhandelt Klage gegen Erdgasförderung vor Borkum

21.04.2026, 12:58 Uhr
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Mitten in der Nordsee liegt unter der deutsch-niederländischen Staatsgrenze ein Erdgasfeld. Darüber, ob dort nach Gas gebohrt werden darf, verhandelt ein Gericht - das Urteil steht noch aus.

Borkum/Lüneburg (dpa/lni) - Darf der niederländische Konzern One-Dyas von einer Plattform nahe der Nordseeinsel Borkum auch unter deutschem Meeresboden nach Gas bohren? Darüber verhandelt heute das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen in Lüneburg. Ob nach der Verhandlung schon ein Urteil zu erwarten ist, war zunächst noch offen.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hält die Genehmigungen, die vom Niedersächsischen Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) im August 2024 erteilt wurden, für rechtswidrig und hat Klage eingereicht. Das Landesamt hatte One-Dyas damals eine auf 18 Jahre befristete Genehmigung für die Bohrung und Gasförderung unter dem Meeresboden auf deutschem Staatsgebiet erteilt. Die deutsche Genehmigung ist Voraussetzung für das in den Niederlanden geplante Gasbohrprojekt, da sich die Gasfelder auch unter deutsches Territorium erstrecken.

Seit März 2025 bohrt das niederländische Unternehmen bereits auf niederländischer Seite nach Gas, auf deutscher Seite werde bislang noch nicht nach Gas gebohrt, sagte ein Sprecher des LBEG auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur.

Amt beteuert bei Genehmigung alles richtig gemacht zu haben

In der Verhandlung warf die DUH dem LBEG unter anderem vor, die Auswirkungen der Gasförderung auf die Umwelt in deutschem Hoheitsgebiet nicht ausreichend nach deutschem Umweltrecht geprüft zu haben. So könnte der Bohrlärm etwa Schweinswale stören und das Produktionswasser der Bohrplattform, welches Schwermetalle wie Quecksilber enthalte, die Umwelt belasten. Laut DUH seien die Umweltauflagen im niederländischen Recht, beispielsweise zum Lärmschutz von Schweinswalen oder bei Grenzwerten von Schwermetallen, lockerer als die im deutschen Recht.

"Ich bin davon überzeugt, dass es korrekt war, was wir gemacht haben", beteuerte hingegen ein Justiziar des LBEG vor Gericht. Man habe die Auswirkungen des Bohrvorhabens auf deutsches Hoheitsgebiet geprüft, sie seien jedoch nicht in dem Ausmaß gewesen, dass das Vorhaben nicht genehmigungsfähig gewesen wäre.

Verbände und Insulaner befürchten Umweltschäden

Die Erdgasförderung auf der Nordsee, rund 20 Kilometer vor Borkum, ist seit Jahren hochumstritten. Umweltschutzverbände und Insulaner in Deutschland und in den Niederlanden lehnen das Projekt ab. Sie befürchten Umweltschäden für das Unesco-Weltnaturerbe Wattenmeer und sehen Klimaschutzziele in Gefahr. Befürworter argumentieren dagegen, dass durch das zusätzliche, heimische Gas die Energiesicherheit gestärkt werde.

Quelle: dpa

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