Niedersachsen & BremenUrteil im Mordprozess um getötete Nachbarin: lebenslang

Nach dem Mord an einer Frau in Bad Münder verurteilt das Landgericht Hannover ihren Nachbarn zu lebenslanger Haft. Das Gericht sieht Habgier als Motiv und stützt sich auf ein DNA-Gutachten.
Hannover/Bad Münder (dpa/lni) - Im Mordprozess um die Tötung einer Frau in Bad Münder hat das Landgericht Hannover deren Nachbarn zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt. Die Kammer sprach den 59-Jährigen des Mordes in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge schuldig.
Nach Überzeugung des Gerichts tötete der Mann seine Nachbarin im Juli des vergangenen Jahres aus Habgier, um an Geld zu kommen. Er habe sich in einer "desaströsen Lebenssituation" befunden und sich bewusst dafür entschieden, massive Gewalt anzuwenden. "Das ist das verwerfliche Motiv der Tat", sagte der Vorsitzende Richter. Der Angeklagte habe "Gewinnstreben um jeden Preis" gezeigt und der Frau für mehrere Hundert Euro das Leben genommen.
Mann stach sechsmal von hinten auf seine Nachbarin ein
Die Kammer sah es als erwiesen an, dass der 59-Jährige die Frau in ihrer Wohnung mit massiver Gewalt angriff und ihr sechs Messerstiche in Rücken und Nacken versetzte. Ihm sei bewusst gewesen, dass die Verletzungen zum Tod führen könnten.
Das Gericht ging dabei von sogenanntem Eventualvorsatz aus. Das bedeutet: Der Täter wollte den Tod seiner Nachbarin zwar nicht zwingend, nahm diesen aber billigend in Kauf, um sein Ziel zu erreichen – das Geld.
Die Kammer stützte sich bei ihrer Entscheidung vor allem auf ein DNA-Gutachten. Dieses belege die Täterschaft eindeutig. Auch das Verhalten nach der Tat spreche gegen den Angeklagten, hieß es. Demnach nahm der Mann Bargeld an sich und verließ die Wohnung. Später habe er davon unter anderem Essen bestellt, eine alte Rechnung bei einem Restaurant beglichen und sei mehrfach mit Zug und Bus durch Deutschland und ins Ausland gereist.
Verteidigung hatte Zweifel an der Täterschaft geäußert
Die Staatsanwaltschaft hatte ebenfalls eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Die Verteidigung hatte Zweifel an der Täterschaft geäußert und im Falle einer Verurteilung eine deutlich geringere Freiheitsstrafe von fünf bis sieben Jahren ins Spiel gebracht.
Der Angeklagte kann gegen das Urteil binnen einer Woche Revision einlegen. Der Haftbefehl bleibt bestehen.