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Niedersachsen & Bremen Urteil nach Mord an 19-Jähriger in Lüneburg rechtskräftig

Lüneburg (dpa/lni) - Der Bundesgerichtshof hat die Revision gegen das Urteil des Landgerichts Lüneburg im Fall einer erstochenen 19-Jährigen als unbegründet verworfen. Wie das Gericht in der Hansestadt am Montag mitteilte, ist der Urteilsspruch der Jugendkammer gegen den Freund des Opfers damit rechtskräftig. Der zur Tatzeit 19-Jährige war wegen Mordes zu zwölf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden.

Er hatte die Abiturientin im Januar 2021 mit einem Messer in ihrem Auto getötet. Dabei war die Kammer von dem gemilderten Strafrahmen für Heranwachsende, also 18- bis 21-Jährige, ausgegangen, der statt der lebenslangen Freiheitsstrafe eine Strafe von zehn bis 15 Jahren vorsieht.

Quelle: dpa

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