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Nordrhein-WestfalenGreenpeace-Protest: Juristisches Nachspiel

18.12.2025, 16:45 Uhr
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(Foto: David Young/dpa)

Nach dem Protest auf dem Dach der NRW-Regierungszentrale mussten sich zwölf Greenpeace-Aktivisten vor Gericht verantworten. Wie das Verfahren für sie ausging.

Düsseldorf (dpa/lnw) - Fünf Jahre nach einem Braunkohle-Protest an der NRW-Regierungszentrale in Düsseldorf hatte die Aktion für zwölf Greenpeace-Aktivisten ein juristisches Nachspiel. Die Demonstranten hatten das Dach der Regierungszentrale geentert und Banner gegen die Braunkohle-Verstromung ("Klima verheizt, Heimat zerstört") ausgerollt.

Weil sie gegen ihre Strafbefehle Einspruch eingelegt hatten, fand am Düsseldorfer Amtsgericht ein Prozess gegen zwölf Angeklagte wegen Hausfriedensbruchs statt. Gegen einen 36-jährigen Angeklagten, der nicht erschienen war, wurde der Einspruch verworfen und der Strafbefehl rechtskräftig: Er muss nun 900 Euro zahlen.

Gegen vier weitere Angeklagte wurde das Verfahren mit der Auflage eingestellt, je 200 Euro zu zahlen. Im Fall der weiteren sieben Angeklagten wurde das Verfahren ohne Auflagen eingestellt.

Die fünf Frauen und sieben Männer sind zwischen 32 und 64 Jahre alt. Sie kommen aus Aachen, Sankt Augustin, Arnsberg, Koblenz, Lahntal, Hannover und Hamburg.

Sie räumten ein, am 24. September 2020 um kurz vor 4.00 Uhr auf das Dach der NRW-Staatskanzlei geklettert zu sein. Der Protest habe sich damals gegen die geplante Ausweitung des Tagebaus Garzweiler II und die Klima- und Kohlepolitik des Landes NRW gerichtet, erklärten sie.

Quelle: dpa

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